Volltext: Die liechtensteinische Verfassung 1921

Herbert Wille trauensmann, hinter den sich das Volk hätte stellen können. Er war viel­ mehr dem Volk fremd, und Fremde hatte das Volk schon mehrere als Landesverweser gehabt.92 Aufgrund dieser Fehleinschätzung der politi­ schen Lage musste der Versuch der "Parlamentarisierung" der Regierung scheitern. 6. Zusammenfassendes Ergebnis Die Monarchie war in ihrer Ausgestaltung, was die Mitwirkung des Volkes anbetraf, die insbesondere in der Regierungsbestellung zum Aus­ druck kam, Unbestrittenermassen 
nicht mehr 
zeitgemass. Man glaubte aber in 
den monarchistischen Kreisen, dass nur eine starke Monarchie, die 
staatliche Ordnung aufrechterhalten könne. Es sollte der Obrigkeits­ staat soweit als möglich beibehalten werden. Die Frage war, wie die volksstaatliche Komponente in die Verfassung eingebaut werden konnte. Die Problematik dieses Unterfangens war offensichtlich. Es lief von Anfang an auf einen Kompromiss hinaus. Die Frage war, in welchem Rahmen Zugeständnisse gemacht werden konnten, um die Monarchie nicht zum Einsturz zu bringen, was im Grunde niemand wollte. Die Tradition war zu stark, und die Voreingenommenheit der monarchistischen Kreise gegenüber der Volkspartei versperrte den Demokratisierungsideen den Weg. Die Monarchie war gefestigt genug, um bestehen zu können. Die Einführung der parlamentarischen Regierungsweise scheiterte, da man nicht darauf vorbereitet war. Eine wichtige Vorbedingung wäre eine geeignete Ausformung des Parteiensystems gewesen.93 Das verantwortli­ che Wechselspiel von parlamentarischer Regierungsmehrheit und Oppo­ sition war nicht vorstellbar. Man wollte ja keine Opposition, die mit den Parteien gleichgesetzt wurde, die nur Zwietracht in das kleine Ländchen brachte (Dr. Albert Schädler). Im Grunde genommen hatte man noch keine Erfahrung mit dem Parteiwesen und man befürchtete Streit und 92 Siehe die Schilderung seiner Person bei Quaderer, Staatsstreich, S. 3f., und das Schreiben von Landesverweser Dr. Josef Peer vom 10. Februar 1921 an Kabinetisrat Josef Martin, LLA Präs. 1921/ZI. 201-203. 93 Bermbach, S. 63 f. 178
	        

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