Volltext: Die liechtensteinische Verfassung 1921

Herbert Wille Die in der Verfassungsdiskussion in den Mittelpunkt gerückte Alter­ native von parlamentarischem oder monarchischem Regierungssystem deckte den Verfassungskonflikt auf, der sich am monarchischen Prinzip entzündete. 3. Rolle des Fürsten Nach einem Entwurf zu einer Proklamation vom 19. November 1918,82 ausgearbeitet von Dr. Martin Ritter, hätte der Fürst den vom Landtage gewählten Vollzugsausschuss "in Gnaden als (Seine) Regierung" geneh­ migen und sie beauftragen müssen, "in Übereinstimmung mit dem Land­ tage die erforderliche Verfassungsänderung auszuarbeiten" und ihm zu unterbreiten. Zugleich hätte er Dr. Martin Ritter als Vorsitzenden der Regierung zum Landammanne des Fürstentums bestellen müssen. Es kam, wie wir wissen, nicht zu einem solchen Beschluss. Der Fürst genehmigte den Vollzugsausschuss nicht. An dessen Stelle betraute er Prinz Karl von Liechtenstein mit der "Übernahme der Stelle des Landes­ verwesers".83 An Zugeständnissen zur Verfassungsreform machte er die, die im Landtagsbeschluss vom 10. Dezember 1918 aufscheinen. Die Motive und näheren Umstände erfahren wir aus einem Bericht der fürstlichen Hofkanzlei vom 26. April 1919 an das Staatssekretariat des Äussern in Wien. Dort heisst es: "Im Herbste 1918 trat als unver­ meidliche Folge der in Österreich-Ungarn und Deutschland erfolgten politischen Umwälzungen auch im Fürstentum Liechtenstein eine Strö­ mung zu Tage, welche auf eine demokratischere Gestaltung der Verfas­ sung und mancher bestehender Einrichtungen gerichtet war. Seine Durchlaucht, der regierende Fürst begegnete diesen Wünschen mit weit­ gehendstem Wohlwollen und entsandte seinen Neffen, den Prinzen Karl von und zu Liechtenstein zwecks Einleitung entsprechender Verhand­ lungen in das Fürstentum. Eines der Hauptdesiderata des Landes bildete das unter dem Schlagworte 'Liechtenstein den Liechtensteinern' in der Öffentlichkeit und in den liechtensteinischen Zeitungen immer wieder zum Ausdruck kommende Bestreben, die liechtensteinische Verwaltung 82 LLA, Präs, 1918/21. 50; diesen Entwurf einer fürstlichen Proklamation haben die Mit­ glieder des fürstlichen Appellationsgcrichtes in Wien, Dr. von Hampe, Dr. Jahoda und Dr. Pfeiffer, einstimmig gutgeheissen. 83 LLA, Präs. 1918/21. 49: Telegramm betreffend Übernahme der Stelle des Landesverwe­ sers durch Seine Durchlaucht Prinz Karl von und zu Liechtenstein. 172
	        

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