Volltext: Die liechtensteinische Verfassung 1921

Gerard Batliner Einführung in das liechtensteinische Verfassungsrecht (1. Teil)"' * Der hier vorgelegte, 1. Teil der Einführung in das liechtensteinische Verfassungsrecht war Anfang Dezember 1993 abgeschlossen, doch verdanke ich den in diesem Sammel­ band mitveröffentlichten Beiträgen der Ringvorlesung 1994 viele Einsichten und Anre­ gungen. Aufgrund dieser Beiträge, insbesondere der Ausführungen von Walter Kieber zur staatsrechtlichen Verantwortlichkeit und zum Begriff des öffentlichrechtlichen Auf­ trages, sah ich mich veranlasst, an einigen Stellen dieser Einführung Korrekturen oder Ergänzungen vorzunehmen. Das Unterkapitel über die Ausübung der Staatsgewalt durch Regierung und Verwaltung (II. 4.) wurde restrukturiert. Der 2. Teil der Einführung in das liechtensteinische Verfassungsrecht mit den Kapiteln über die Grundrechte und die Staatsaufgaben, über den Verfassungsstaat und seine inter­ nationale Einbindung und über die Auslegung der Verfassung soll später erscheinen. Zum Thema der liechtensteinischen Grundrechtsordnung ist vor kurzem von Wolfram Höfling eine ebenso umfassende wie bedeutsame Arbeit (LPS, Bd. 20) vorgelegt worden.
	        

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