Volltext: Die liechtensteinische Verfassung 1921

/. Thematischer Aufriss 1. Die geltende Verfassung von 1921 entspricht, wie andere Verfassun­ gen auch, einer spezifischen staatspolitischen Entwicklung, ohne die ihre Grundstrukturen nicht verständlich wären. Auffallend ist, dass sie sich für die Monarchie und die Demokratie ausspricht, zwei Ver­ fassungsprinzipien, die sich im Grunde widersprechen,-so dass bei näherer Betrachtung unwillkürlich der Gedanke aufkommt, es handle sich bei der Verfassung um ein "Formenmischsystem"1, das auf einen Kompromiss hinausläuft, wobei als Grundlage das überkommene System der konstitutionellen Monarchie (Art. 2 Verfassung) genom­ men wurde. Am Ausgang der konstitutionellen Phase ist von "gemischter Staats­ form" die Rede. Wilhelm Hasbach schreibt: "Man wird nicht behaup­ ten können, dass die Lehre von der gemischten Staatsform das Prinzip der Volkssouveränität voraussetze, aber man kann es in sie hineinle­ gen; jedenfalls ist die Beschränkung der absoluten fürstlichen Gewalt einer ihrer notwendigen Bestandteile".2 Für unsere Untersuchung wird massgebend sein, ob und wie ein Aus­ gleich zwischen den monarchischen bzw. konstitutionellen und demo­ kratischen Elementen gefunden wurde. Dabei wird das besondere Interesse der Frage gelten, von welchen Komponenten dieser Aus­ gleich beherrscht bzw. getragen wird. 2. Die Forderungen nach Veränderungen, welche die Reformkräfte unter der Bezeichnung "demokratische Monarchie" stellten, riefen auf der Gegenseite den Kontinuitätsgedanken auf den Plan, der das Reform­ vorhaben in die Bahnen des bisherigen konstitutionellen Systems lei­ 1 Lippert, S. 224. 1 Hasbach, Gewaltentrennung, S. 601; vgl. auch Stern, S. 579; Riklin spricht neuerdings von "Mischverfassung'. 145
	        

Nutzerhinweis

Sehr geehrte Benutzerin, sehr geehrter Benutzer,

aufgrund der aktuellen Entwicklungen in der Webtechnologie, die im Goobi viewer verwendet wird, unterstützt die Software den von Ihnen verwendeten Browser nicht mehr.

Bitte benutzen Sie einen der folgenden Browser, um diese Seite korrekt darstellen zu können.

Vielen Dank für Ihr Verständnis.