Volltext: Die liechtensteinische Verfassung 1921

Der historische Hintergrund Die wesentlichen Punkte, die 1918-1921 die Auseinandersetzungen dominierten, bezogen sich auf den Ausbau der demokratischen und par­ lamentarischen Grundlage, insbesondere die Forderung nach einer "par­ lamentarischen" (d.h. dem Landtag verantwortlichen) und "nationalen" (d.h. mit Liechtensteinern besetzten) Regierung. Dazu kam die Forde­ rung nach Demokratisierung der Staatsverwaltung, d.h. nach einer Besetzung der Ämter mit Liechtensteinern, ausgewählt und bestimmt durch liechtensteinische Gremien. Die Rechtsprechung sollte eine ver­ besserte Unabhängigkeit erlangen, was man sich vor allem von einer Loslösung von Wien erhoffte. Ein weiteres wichtiges Element war die Stärkung des Landtages, die sich in der Mitbestimmung bei der Wahl der Regierung zeigte. Schliesslich bildete der Ausbau der direktdemokrati­ schen Volksrechte (Initiative und Referendum auf Verfassungs- und Gesetzesebene), der Grundrechte (Pressefreiheit, Vereinsfreiheit, Ver­ sammlungsfreiheit) sowie die Einführung einer dem Staatsgerichtshof zuerkannten Verfassungsgerichtsbarkeit weitere Eckpfeiler dieser Total­ revision. Nicht alle hängigen und unterschwellig vorhandenen Probleme wur­ den einer Lösung zugeführt. Das Ergebnis der Verfassung von 1921 stellt einen Kompromiss mit all seinen Mängeln dar. Eine Verfassung wie auch ein Staatsgefüge ist eben - wie die Menschen, die es schaffen - nie etwas Abgeschlossenes und Vollkommenes. Für alle an der Verfassung Betei­ ligten gilt es, ständig aufmerksam zu prüfen, sorgfältig zu handeln und wenn notwendig verantwortungsvoll und mutig zu ändern. - Als letzter Gedanke sei eine Meinung aus dem Jahre 1921 angeführt: "Die neue Verfassung hat...einen bedeutenden Fortschritt im Sinne der neuzeitlichen Auffassung gemacht, und man kann allgemein 
sagen, dass die Verfassung, wenn sie auch noch lange nicht allem entspricht, eine ziemlich moderne ist und nur eines, aber das allerwichtigste voraussetzt, dass ein Volk sie handhabe und ausbaue, das ihrer würdig ist. M ON 81/19. Oktober 1921. 139
	        

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