Bereits vor rund 20 Jahren wurde mit planerischen Konzepten für die Polizei, das
Untersuchungsgefängnis und die Motorfahrzeugkontrolle begonnen, die anfangs
1980 zu einem konkreten Plan eines kombinierten Neubaues führten. Das
Hochbauamt ist glücklich darüber, nicht nur eine lange Planung mit einer
(realisierten) Neubau erfolgreich abschliessen zu können, sondern dass damit auch
Benutzern und Oeffentlichkeit ein schönes wie funktionales Bauwerk zur Verfü-
gung gestellt werden kann.
Standort und Landerwerb
Die Suche eines geeigneten Standortes und die Lösung der mit dem Landerwerb
zusammenhängenden Aufgaben werden zunehmend ein immer schwierigeres
Unterfangen. Gesucht waren grosse und zusammenhängende Baulandflächen an
geeigneter Lage im Zentrum des Landes. Die Randbedingungen an diesem
Standort waren die folgenden: Lage in einer öffentlichen Zone oder im Industrie-
und Gewerbegebiet; dies nicht nur aus planungsrechtlichen Gründen, sondern
auch wegen der zu erwartenden tatsächlichen wie psychologischen Immissionen
auf die Nachbarschaft. Gute Anbindung an das Hauptverkehrsnetz. Entwicklungs-
spielraum durch ausreichende Bodenreserven. Hinzu kam die verfassungsmässige
Vorgabe, dass die Landesverwaltung ihren Sitz im Hauptort Vaduz hat.
Auf dem Hintergrund eines restriktiven Grundverkehrsrechtes und eines aus
getrockneten Bodenmarktes sind nur selten Bodeneigentümer bereit, dem Staate
Landflächen zur Erfüllung öffentlicher Aufgaben zu verkaufen. In der Regel wirc
das Bereitstellen von Realersatz verlangt. Es bedurfte zahlreicher Kauf- unc
Abtauschverhandlungen, bis der Staat in der Industriezone Neugut in Vaduz eine
erste Parzelle erwerben und in der Folge weitere Parzellen hinzutauschen konnte
Sukzessive gelangte somit der Staat in das Eigentum einer ca. 20'000 m2 grossen
!andfläche, die nach ortsplanerischer Ueberprüfung durch die Gemeinde Vaduz
von der Industriezone richtigerweise in die Zone für öffentliche Bauten unc
Anlagen umzoniert wurde, Es brauchte viel Verhandlungsgeschick, Ueberzeugungs-
arbeit und gegenseitiges Verständnis von Käufer und Verkäufer, bis diese Land-
fläche dem Landesärar zugeführt werden konnte.
Der Landerwerb führte in Vaduz zu einigen kritischen Stimmen. Man argumentier-
te, dass mit diesem Neubau weitere Grünfläche der landwirtschaftlichen Nutzung
entzogen werde. Auch sei für diesen Landerwerb zuviel bezahlt worden. Im
übrigen hätte der Staat auch eine kleinere Bodenfläche kaufen können, so dass deı
"freien Wirtschaft" mehr Landfläche übriggeblieben wäre. Diese Argumentatio
nen sind sachlich verfehlt und nicht stichhaltig. Der Bürger erwartet Dienstleistun-
gen vom Staat, wofür die notwendigen baulichen und technischen Infrastrukturer
errichtet werden müssen. Beim Landerwerb ist der Staat wie jeder andere an die
Regeln der Marktwirtschaft gebunden. Nachdem kaum einer dem Staate Boder
schenkt, waren Preis und Abtauschverhältnis des (leider) ausgetrockneter
Bodenmarktes zu bezahlen. Es wurde zudem nicht etwa in der Landwirtschafts
Empfangsschalter im
Eingangsbereich der
Landespolizei