Volltext: Politischer Wandel in konkordanzdemokratischen Systemen

Helga Michalsky Die Vereinbarung6 umfasste die konkrete Zusammenarbeit in drei Berei­ chen: - In der 
Regierung erhält die Bürgerpartei den Regierungschef und einen ständig amtierenden Regierungsrat, die Vaterländische Union den Re­ gierungschef-Stellvertreter und einen nicht ständig amtierenden Regie­ rungsrat. Beide Parteien stellen je einen Regierungsrat-Stellvertreter. - Mit einem neu zu schaffenden 
Wahlgesetz wird das 
Verhältniswahlrecht eingeführt. Die erste Wahl nach diesem Gesetz wird auf Januar 1939 ver­ einbart. Zugleich wird ausdrücklich die Möglichkeit vorgesehen, «dass die Wahl je nach den gegebenen Umständen nach einer Einheitsliste stattfinden kann, um die Befriedung des Volkes, wie es jetzt bezweckt ist, zur Gänze durchzuführen.» - Der 
Proporz soll auch für die Bestellung von 
Kommissionen und 
Gerichten angewandt werden. (In der Praxis wurden in der Folgezeit auch in den Behörden und vor allem bei der 
öffentlichen Arbeitsvergabe Anhänger der Vaterländischen Union mehr als bisher berücksichtigt.). Als die Verhandlungen in die entscheidende Phase kamen, setzte sich der unerwartet im Land aufgetauchte Thronfolger in Gesprächen mit beiden Parteien für die Forderungen der VU ein. In einer letzten kritischen Phase des Entscheidungsprozesses berief der Verhandlungsführer der VU sich auf die Absprache mit dem Landesfürsten.7 Ob seine Mitwirkung entscheidend war, muss offen bleiben. Auf jeden Fall befürwortete er nicht nur in dieser Situation die Koalition, sondern setzte sich in den folgenden Jahrzehnten mehrfach ausdrücklich für ihre Fortsetzung ein. Anders als in der Schweiz und in Österreich war also die Allparteienre­ gierung hier nicht nur das Ergebnis einer autonomen Entscheidung der Volksvertretung, sondern wurde durch Mitwirkung des in Liechtenstein verfassungsmässig verankerten zweiten Souveräns, des Landesfürsten, un­ terstützt. Dieser stärkte damit die über die Parteigrenzen und -gräben hin­ weg kooperationsbereiten Kräfte im Lande. 6 Abgedruckt in: Norbert Jansen/Robert Allgäuer/Alois Ospelt (Hrsg.), Liechtenstein 1938-1978, Vaduz 1978, 11. 7 Herbert Wille, Landtag und Wahlrecht im Spannungsfeld der politischen Kräfte in der Zeit von 1918-1939, in: Beiträge zur geschichtlichen Entwicklung der politischen Volks­ rechte, des Parlaments und der Gerichtsbarkeit in Liechtenstein, LPS Bd. 8, Vaduz 1981, (59-215) 182. 138
	        

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