L Jahresbericht
2018
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Für die gute Zusammen-
arbeit und den konstruk-
tiven Austausch bedankt
sich die LGU ganz herz-
lich beim Amtsleiter
Helmut Kindle und den
Mitarbeitenden des
Amtes für Umwelt.
Verein-
Regulár Tacht gesamt
2009 8 28 36
2010 20 31 51
2011 17 37 54
2012 13 29 42
2013 15 27 42
2014 26 49 75
2015 49 18 67
2016 33 21 54
2017 25 18 43
2018 24 32 56
Natur- und Umweltbelastungen
minimieren
Als Anwältin von Natur und Umwelt tritt die LGU auch im Rahmen der
gesetzlich vorgesehenen Verfahren konsequent für den bestmöglichen
Schutz von Natur, Landschaft und der natürlichen Lebensgrundlagen ein.
Bei Eingriffen in Natur und Landschaft gemäss dem Gesetz zum Schutz von Natur und
Landschaft wirkt die LGU bereits im Verfahren konstruktiv mit und gibt zu jedem Projekt, das
ausserhalb der Bauzone umgesetzt werden soll, eine einschätzende Stellungnahme an das Amt
für Umwelt ab. Durch diesen frühzeitigen Dialog zwischen der zuständigen Behörde und der LGU
muss nur sehr selten vom Beschwerderecht Gebrauch gemacht werden.
Es wird zwischen regulären und vereinfachten Eingriffsverfahren unterschieden. Sind im Rahmen
eines Eingriffsverfahrens keine Auflagen zur Schonung, Wiederherstellung oder zur Leistung von
Ersatz- oder Ausgleichsmassnahmen notwendig, kommt ein vereinfachtes Verfahren zur Anwen-
dung.
In den gesetzlichen Prüfverfahren zur Minimierung von Umweltauswirkungen bestimm-
ter Programme und Projekte beteiligt sich die LGU konstruktiv über die gesamten Ver-
fahren:
Eine Strategische Umweltprüfung (SUP) wird durchgeführt, um die unmittelbaren und mit-
telbaren Auswirkungen von bestimmten Plänen und Programmen auf die Umwelt unter Beteili-
gung der Öffentlichkeit frühzeitig und umfassend zu ermitteln, zu beschreiben und zu bewerten.
Das Gesetz über die Strategische Umweltprüfung (SUPG) ist ausserdem dazu da, um durch den
Einbezug von Umwelterwägungen bei der Ausarbeitung und Annahme von Plänen und Pro-
grammen ein hohes Umweltschutzniveau zu erreichen und sicherzustellen sowie zu einer nach-
haltigen Entwicklung beizutragen.
Eine Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) wird durchgeführt, um frühzeitig und umfassend
die Umweltauswirkungen von Öffentlichen und privaten Projekten zu ermitteln und zu bewerten.
Das Verfahren wird dann eingeleitet, wenn öffentliche oder private Projekte aufgrund ihrer Art,
ihrer Grösse oder ihres Standortes möglicherweise erhebliche Auswirkungen auf die Umwelt
haben. Ist ein Projekt nicht eindeutig UVP-pflichtig, führt das Amt für Umwelt (AU) eine soge-
nannte Einzelfallprüfung (EFP) durch und entscheidet anhand bestimmter Kriterien über die
UVP-Pflicht.
Im Untersuchungsrahmen werden Inhalt, Umfang und Detailtiefe der Angaben festgelegt, die
der Projektträger voraussichtlich in den SUP-, resp. in den UVP-Bericht aufnehmen muss.
SUP Richtplan Steg
Die Gemeinde Triesenberg erstellt auf Basis des Leitbildes Steg einen
Richtplan für das Teilgebiet Steg. Hierzu ist eine begleitende Strategische
Umweltprüfung (SUP) nötig.
Im Juli 2017 erhielt die LGU die Möglichkeit, zum Untersuchungsrahmen der SUP Stellung zu neh-
men. Ein Untersuchungsrahmen zeigt auf, welche Ziele aus der laufenden Richtplanung genauer
beleuchtet werden sollen, wie die Planungsziele bewertet werden und nach welchen Kriterien die
Zielerreichung erfolgt.