Volltext: LGU Jahresbericht (2013)

Jahresbericht 201317 Am oberen Rand sollen weitere 4,6 Hektare Wald für den Kiesabbau und die Deponie gerodet werden. Eine Fläche in etwa so gross wie sechseinhalb Fifa-Fussballfelder. Der beliebte Fürstenweg wird weiter den Berg hinauf verlegt werden. Der heute noch relativ flache Weg wandelt sich in einen mit teils «steilen» 
Abschnitten. Erweiterung der Deponie «Im Rain» Vaduz Im Jahr 2013 wurde die Umweltverträglichkeitsprüfung für die dritte Etappe der Deponie im Rain in Vaduz durchgeführt. 2014 müssen Gerichte prüfen, ob die gesetzlichen Vorgaben eingehalten wurden. 
Foto: Carlo 
Kühnis Mit hohen Standards vorsorgen Die LGU setzt sich bei Gesetzesvorhaben und Planungen für die Einhaltung hoher Umwelt- schutzstandards ein. Als Stimme der Natur bringt sich die LGU   möglichst frühzeitig in für Natur und Umwelt heikle Vorhaben ein. Dies geschieht beispiels- weise in Kommissionen und Arbeitsgruppen oder bei Begehungen und Projekterörterungen. Werden gesetzlich vorgegebene Standards nicht eingehalten, setzt die LGU diese   als äusserstes Mittel auch vor Gericht durch.Im 
Gebiet «Im Rain» wird seit etwa 1964 eine Bauschuttdeponie betrieben. Das Konzept für die Inertstoffdeponie, das die Gemeinde Vaduz 1998 ausarbeiten liess, sieht eine Unterteilung in drei Etappen vor. Die ersten beiden Etappen wurden Ende 2002 genehmigt. 2013 fand für die dritte Etappe die vom Gesetz dafür vorgeschriebene Um- weltverträglichkeitsprüfung statt. Weil die Deponie in einem Randgebiet zu einem nutzbaren Grundwasservorkommen liegt und des- halb aus Bauabfällen wie Beton, Ziegel oder Ke- ramik Schadstoffe in das Grundwasser der Rhein- schotter in der Talebene gelangen könnten, eignet sich der Standort nur dann für eine Inertstoffde- ponie, wenn Bauabfälle in einem sogenannten Inertstoffkompartiment gelagert werden. Dieses muss dicht sein, damit das Sickerwasser vollständig aufgefangen werden und eine Verunreinigung des Grundwassers verhindert werden kann. Dies ist der Gemeinde Vaduz und dem Amt für Umwelt seit März 2009 
bekannt. Projektskizze als Umweltbericht Der Umweltbericht stellt nun auch aus Sicht der Regierung nur «wesentliche Grundzüge» des Kom- partiments dar. In ihrer Entscheidung, in der sie die Umweltverträglichkeit des Projektes feststellt, schreibt sie: «Mit diesen Projektskizzen wurde der Nachweis, ob das im UVB aufgezeigte Vorgehen eine sichere und langfristige Lösung hinsichtlich des Schutzes des Grundwassers ist, nicht erbracht.» Den Detaillierungsgrad des Umweltberichts hatte die LGU von Beginn an kritisiert. Im Interesse des Gesundheitsschutzes der Bevölkerung (Grundwas- ser-Gefährdung) wollte die LGU solange am Ver- fahren beteiligt werden, bis der Nachweis erbracht ist. Das ist nicht gelungen. Deshalb lässt die LGU nun vom Staatsgerichtshof prüfen, ob die Vorge- hensweise zulässig ist, derartige Nachweise erst auf Ämterebene und damit ohne Beteiligung der Öffentlichkeit zu 
verlangen. Renaturierung als Ersatzmassnahme Die LGU forderte eine Ersatzmassnahme, um den Verlust an Naturwerten durch die Waldrodung und die bis zu 36 Meter hohe Überschüttung auszu- gleichen. Die Gemeinde stellt nun eine 210 Meter lange und 32 Meter breite Fläche am Binnenkanal für eine Renaturierung zur Verfügung. Die Kosten für die Aufwertung übernimmt das Land.
	        

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