eine Zonenplanänderung in Vaduz erhob die LGU eine Einsprache an die Gemeinde Vaduz. Es handelte sich dabei um die Einführung von Bauabstandslinien auf einer Parzelle an der Mühleholzrüfe. Durch die Bauabstandslinien sollte dem Bauwerber ermöglicht werden, die gesetzlichen
Waldrandabstände zu unter- schreiten. Dies macht sowohl aus Präjudizgründen als auch von der Wohnhygiene (Belichtung, Besonnung) aus gesehen keinen Sinn und erhöht den Druck auf die Waldbestände entlang der Rüfe. Die Gemeinde Vaduz sprach der LGU in diesem Fall die Beschwerdelegitimation ab. Die LGU zog die Einsprache nicht an die