Das Jahr 1997 war betreffend des neuen
Gesetzes zum Schutz von Natur und Landschaft
sehr intensiv.
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Nach mehreren Nachfragen, wann und wie das neue Beschwerderecht für Nichtregierungsorganisationen im Verfahrensablauf zu gebrauchen sei, auf die wir weder von Amts- noch von Regierungsseite eine Antwort erhielten, reichten wir im Januar die
erste Beschwerde
bei der Regierung ein. Auch bei der zweiten Einreichung im gleichen Fall wies die Regierung, diesmal im Baubewilligungsverfahren, die Beschwerde aus formellen Gründen zurück. Im August kürzte die Gemeinde Vaduz der LGU den Jahresbeitrag von CHF 5'000.— auf 200.—. Die LGU zog im September ihre Beschwerde an die Verwaltungsbeschwerdeinstanz