Volltext: Liechtenstein: Kleinheit und Interdependenz

Arno Waschkuhn Liechtenstein jedoch bereits dahingehend, dass sich inzwischen die Bevöl­ kerung vergrössert habe, der Bildungsstand höher sei als zur Zeit der Ver- fassungsgründer und deshalb eine personelle Trennung dieser beiden Organe möglich sei; denn gerade in einem kleinen Parlament sei die Unver­ einbarkeit als Instrument der personellen Gewaltenteilung im Interesse einer wirksameren Kontrolle und grösseren Objektivität sicherlich wünschbar.39 Auch Thomas Allgäuer folgt dieser Argumentation, hält das Problem indes für nicht gerade brisant, da eine derartige Amterkumulation in der jüngeren Zeit äusserst selten vorkomme. Zuletzt war dies 1970-71 der Fall, als der Abgeordnete Cyrill Büchel, Gamprin, Regierungsrat war. 1980 legte Hilmar Ospelt sein Mandat als Landtagsabgeordneter aus politi­ schen Erwägungen heraus nieder, um als Regierungschef-Stellvertreter tätig zu werden, obwohl rein juristisch keine Inkompatibilität besteht.40 Das Gesetz über die Unvereinbarkeit scheiterte im übrigen, weil keine Einigung darüber erzielt werden konnte, ob auch das Mandat des Gemeindevorste­ hers eine Unvereinbarkeit mit dem Landtagsmandat begründen soll. Man war sich aber darin einig, dass Mitglieder der Regierung, der Gerichte, der Verwaltungsbeschwerdeinstanz sowie die Staatsbeamten und -angestellten nicht gleichzeitig Abgeordnete sein sollten. Allgäuer hält fest, dass insbesondere die Vereinbarkeit mit dem Beam­ tenstatus die parlamentarische Kontrolle schwäche, da zum Beispiel ein Amtsleiter sich schon aus kollegialen Gründen davor hüten werde, ein Thema aufzugreifen, das einen anderen Amtsleiter betrifft. Aus dem Blick­ winkel der parlamentarischen Kontrolle erscheint Allgäuer eine seit 1989 in Liechtenstein bestehende Konstellation besonders fragwürdig zu sein, wes­ wegen ihm die Ausarbeitung eines Gesetzes über die Unvereinbarkeit als nach wie vor wünschenswert erscheint: der neue Fraktionssprecher der Bürgerpartei, Alois Ospelt, sei nämlich als Leiter der Landesbibliothek hier­ archisch indirekt der vom VU-Regierungschef Hans Brunhart geleiteten Regierung unterstellt. Ich sehe darin allerdings kein allzu schwerwiegendes oder überragendes Problem, wollte es aber der Vollständigkeit halber doch zumindest erwähnt haben.41 Ich komme zu einem Zwischenresümee. Im Zusammenhang mit dem kleinstaatlichen Erfordernis von innerer Konsistenz und struktureller Flexi­ bilität nach aussen ergeben sich Implikationen für die politischen Entschei­ 39 Pappermann, 58 f. 40 Th. Allgäuer, 43. 41 Ebd., Anm. 25. 32
	        

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