Volltext: Liechtenstein: Kleinheit und Interdependenz

Entwicklung von Bevölkerung und Wirtschaft Bruttoinlandsprodukt eine Wertschöpfungsgrösse ist, während Importe und Exporte Umsatzgrössen sind. Im strengen Sinne sind solche Relatio­ nen also gar nicht statthaft, doch sind sie jedenfalls ohne weiteres anschau­ lich." Die in jeder Hinsicht beträchtliche Aussenabhängigkeit der liechtenstei­ nischen Volkswirtschaft bringt zweifellos - betrachten wir das erreichte Wohlstandsniveau - Vorteile (jedenfalls materielle). Höhere Renditen können aber nur bei grösseren Risiken Zustandekommen; jedoch gilt nicht, dass Risikofreudigkeit immer den Profit erhöht. In gewissem Sinne ist der Erfolg der liechtensteinischen Volkswirtschaft eine eigentliche Gratwande­ rung. Unabdingbare Voraussetzung, um auf diesem schmalen Pfad bleiben zu können, ist andauernde, überdurchschnittliche Leistung. Die Abhängig­ keit von aussen lässt sich dadurch allerdings nicht aufheben. Zu den Vorteilen des ökonomischen Erfolgs zählt nicht zuletzt der Zufluss in die Staatskassen. Wenn wir den Staatshaushalt umfassend betrachten, dürfen wir nicht allein auf die Landeseinnahmen abstellen, son­ dern haben auch die Gemeindeeinnahmen ins Auge zu fassen. Für das letztvorliegende Jahr 1988 belaufen sich die gesamten Staatseinnahmen auf 356 Mio. Franken. Davon (siehe Graphik 11) sind etwa 5 % Zinserträge, etwa 6 % Verkaufserlöse, insbesondere aus dem Briefmarkenabsatz, und 16 % Entgelte. Diese umfassen die Post- und Fernmeldetaxen und sonstigen Gebühren, aber auch Kostenrückerstattungen im Rahmen des Finanzaus­ gleichs. Den Rest bilden die sogenannten Abgaben oder Steuern. Die ein­ träglichste Steuerart, knapp vor der Vermögens- und Erwerbssteuer, ist die besondere Gesellschaftssteuer mit 17% der gesamten Staatseinnahmen. Das allerdings ist die Minimumbetrachtung, wieviel aus diesem Bereich in die Staatskasse fliesst. Wir wissen nicht - darüber gibt es breit streuende und manchmal durch­ aus interessengebundene Schätzungen —, wieviel im Rahmen der Ver­ mögens- und Erwerbssteuer oder der Stempelabgaben und Gebühren, der Couponsteuer oder überhaupt der anderen Steuerarten noch an Staatsein­ nahmen aus dem Diensdeistungssektor fliesst. Ich möchte darüber auch nicht Schätzungen anstellen, weil die wesentliche Frage nicht jene ist, wie­ viel Steuererträge bei den verschiedenen Steuerarten insgesamt aus dem Dienstleistungssektor stammen, sondern inwieweit die Besteuerung der 11 Kneschaurek/Pallich, 77. 291
	        

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