Volltext: Liechtenstein: Kleinheit und Interdependenz

Handlungsbedingtmgen der Parteien auf bestimmte Bereiche beschränkt blieb und nicht zum Verlust der Abstimmungsmehrheit geführt hat. Auch die dissentierende Gruppe tut sich leichter mit ihrem Dissens, wenn damit nicht die Mehrheit gefährdet wird und gar die Opposition sich mit einem Vorschlag gegen die Regie­ rungsmehrheit durchsetzt, sondern lediglich das besondere Interesse der Gruppe demonstriert wird. Um das Kippen der Mehrheit würde es aber bei abweichendem Stimm­ verhalten von Mandataren der Mehrheitspartei unter den gegenwärtigen Mehrheitsverhältnissen in Liechtenstein immer gehen. Dagegen wirken sich abweichende Stimmabgaben in der Minderheitspartei nicht auf das Abstimmungsergebnis aus. Blickt man in die Vergangenheit der liechten­ steinischen Landtagsarbeit, in die Zeit vor 1970, zurück, so kann man fest­ stellen, dass auch in Zeiten, als der Parteieneinfluss auf die Abgeordneten schwächer war als heute und die FBP die Mehrheit stellte, Abgeordnete der FBP ebenso wenig der VU zur Mehrheit verhalfen, dass aber wohl sehr oft sehr breite Mehrheiten gesucht und gefunden wurden, eine Alternative, deren mögliche negative Auswirkungen schon oben erörtert wurden. Wenn ein solches Vorgehen nicht generell vereinbart wird, kann es durch­ aus Gemeinsamkeit und Kompromissfahigkeit signalisieren. In jene konfliktarme Zeit im Landtag fallt das erste Auftreten der CSP (Christlich- Soziale Partei), das sich aber ganz sicher nicht hauptsächlich auf diese Situation zurückführen lässt, sondern bei genereller Würdigung eher eine Folge der langen ununterbrochenen Regierungsmehrheit derselben Partei war. Obwohl gerade die Minderheitspartei sich nicht erst heute darüber beschwert, dass sie Mehrheitsentscheide innerhalb der Regierung und im Landtag als Folge ihrer Regierungsbeteiligung gegen ihre eigenen Vorstel­ lungen mittragen müsse, hat sie die Vorteile der Koalition bisher trotz allen Einwänden und mehrfach erst nach langen innerparteilichen Diskussionen immer wieder höher bewertet als die Nachteile, die über die eben erwähn­ ten hinausgehen. " Da das Regierungsbündnis sich ausdrücklich nicht auf ein gemeinsames Regierungsprogramm stützt, gibt es keine verbindlichen gemeinsamen Vorgaben für die konkrete Regierungsarbeit. Die Beschlüsse des Regierungskollegiums sind Mehrheitsentscheide. Als Restriktion des einfachen Mehrheitsentscheids kann auch hier im äusser- sten Fall das Anwesenheitsquorum von 4/5 als Druckmittel von Seiten der Minderheit eingesetzt werden. Der Verlauf von Landtagsdebatten lässt den 267
	        

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