Volltext: Liechtensteiner Umweltbericht (1981) (8)

Liechtensteiner Umweltbericht Natur- und Umweltschutz in der Politik Seite 15 Verschiedene Studien an miteinander ver- gleichbaren Betrieben in den Niederlan- den, der BRD, in den USA, Frankreich und der Schweiz zeigen, dass die Ertragsun- terschiede zwischen einer ökologischen und einer konventionellen Wirtschaftswei- se nicht signifikant, resp. nur unwesent- lich niedriger sind. Deshalb kann eine Aussage von erhöhten Produktionskosten in der Pauschalität nicht richtig sein. Betriebswirtschaftliche Untersuchungen, die seit 1974 in den USA durch die Washington Universität von St. Louis (Missouri) laufen, zeigen, dass die Nettoeinnahmen pro Flächeneinheit in den unterschiedlich geführten Farmen et- wa gleich hoch sind. Erste schweizerische Untersuchungen erweisen, dass die Ko- sten viel stärker von der Qualität des Be- triebsleiters und weiterer Faktoren abhän- gen als von der Tatsache, dass biologisch oder anders gewirtschaftet wird. Bemer- kenswert ist übrigens in der erwähnten USA-Untersuchung, dass konventionelle Betriebe rund 2,3 mal soviel Fremdenergie benötigen wie die biologisch geführten Betriebe. Die Absatzkosten für biologisch gezogene Produkte sind derzeit recht verschieden hoch. Sie sind vor allem dort hoch, wo kleine Mengen von Produkten durch meh- rere Hände gehen. Hohe Detailhandels- preise dürfen nicht dem Produzenten an- gelastet werden. Wenn der Verbraucher sich direkt beim Produzenten mit Frisch- produkten eindeckt, wie es oft geschieht, bezahlt er Preise, die in der Regel mit den üblichen Ladenpreisen für nicht biolo- gisch gezogene Produkte vergleichbar sind. Beim marktwirtschaftlichen Spiel von Angebot und Nachfrage ist die Lage gegenwärtig so, dass die Nachfrage nach biologisch gezogenen Lebensmitteln das Angebot übersteigt, was marktwirtschaft- lich bekanntlich zu höheren Preisen führt. Es ist zu hoffen, dass mit der steten Zu- nahme der gesamten biologisch erzeug- ten Produktion der Nachfrageüberhang verschwindet, die Absatzorganisation sich verbessert und entsprechend die Ver- teilkosten sinken werden. Es mag richtig sein, dass die äussere Qua- lität hinsichtlich Aussehen, Grösse etc. (Kosmetik) beim biologischen Landbau teilweise weniger gut dasteht. Es sind aber gerade die von der äusseren Be- schaffenheit der üblichen Handelsklassen ausgehenden Zwänge, die zu hohen Auf- wendungen an synthetischen Düngemit- teln und Bioziden in der heutigen konven- tionellen Wirtschaftsweise führen. Der ökologisch orientierte Landbau darf für sich in Anspruch nehmen, dass er bei einer gesundheitspolitischen resp. prä- 
ventiv-medizinischen und ökologischen Betrachtungsweise die Produktion von besseren Lebensmitteln anstrebt und in der Regel erreicht. Leider hat die allgemeine Luft- und Was- serverschmutzung bereits einen derart hohen Grad erreicht, dass Biozidrückstän- de (neben anderen Umweltgiften) auch bei einwandfrei biologisch erzeugten Produk- ten zum Teil nachzuweisen sind. Dazu ist allerdings zu sagen, dass Pflanzenschutz- mittel, die zu den bekannten Rückstands- problemen Anlass geben, im ökologi- schen Landbau nicht eingesetzt werden. Deshalb sind generelle Aussagen gar von Mehrbelastungen unhaltbar. Liechtenstein ist ein kleines, überschau- bares Gebilde, das gerade für Modelle be- sonders geeignet sein müsste. Auch bei anderen Förderungen wie bei der Hangla- genbewirtschaftung mussten Lösungswe- ge für Prämienausschüttungen gefunden werden. Es ist verwunderlich, wenn einerseits für die Schädlingsbekämpfung im 
Jahre 1979 66 047 Franken an staatli- cher Förderung ausgeschüttet werden konnte und andererseits für das «Nichtgif- ten» keine Fördermittel möglich sein sol- len. Wäre es z.B. nicht möglich, biologi- sche Mittel an der Quelle zu subventionie- ren? Ebenso wäre eine Eingrenzung, was «biologischer Landbau» ist, durchaus möglich, dafür gibt es z.B. mit den in Deutschland überwachten «Demeter-Hö- fen» zu viele Beispiele. * * * Landtagssitzung vom 18. Dezember 1980 Abg. Josef Biedermann: Herr Präsident, meine Herren. Am 26. September 1979 habe ich gemeinsam mit dem Abgeordneten Dr. Franz Beck ein Postulat zur Schaffung einer umfassenden Landwirtschaftszone ein- gereicht. Der Landtag hat das Postulat oppo- sitionslos überwiesen. In unserer letzten Landtagssitzung vor 2 Wochen haben wir einen umfangreichen Bericht im Rahmen der liechtensteinischen Sicherheitspolitik zustim- mend zur Kenntnis genommen. Im Sinne die- ses Berichtes werden der Regierung ver- schiedene Anträge gestellt. Ich zitiere aus den übergeordneten langfristigen Zielsetzun- gen den Antrag 3: «Zur Sicherung der Versor- gung mit lebenswichtigen Gütern der liech- tensteinischen Bevölkerung in Krisen- und Kriegszeiten sind im Rahmen des Einbezugs der schweiz. Landesversorgung Massnah- men über eine möglichst autonome Lagerhal- tung und Eigenversorgung auf liechtensteini- schem Hoheitsgebiet zu treffen». Es wird also auch in diesem zitierten Bericht der Erhaltung einer Landwirtschaftszone grosse Bedeutung 
zuerkannt. Meine Frage: Wie weit sind die Vorbereitungen für die Schaffung einer sol- chen Landwirtschaftszone gediehen? Regierungsrat Dr. Walter Oehry: Der Abg. Josef Biedermann hat sich unter Hinweis auf den Sicherheitsbericht nach dem Stand der Vorbereitungen betr. das Postulat Landwirt- schaftszone erkundigt. In den Vorbereitungen zur Festlegung einer landesweiten Landwirt- schaftszone und in der Ausarbeitung der da- zu notwendigen Pläne hat sich bis jetzt eine weitgehende Übereinstimmung mit den Zo- nenplänen und Bauordnungen der Gemein- den ergeben, eine völlige Ubereinstimmung mit dem landwirtschaftlichen Aussiedlungs- gebiet und mit den für Naturschutz ausge- schiedenen Gebieten, jedoch nicht mit allen schützenwerten Gebieten nach Naturschutzinventar — hier bestehen noch Konfliktstoffe. Konflikte bestehen auch noch in dem, was als Ü. G. bezeichnet wird, da in diesem Gebiet nach den Gemeindebauord- nungen und der Abwägung öffentlicher und privater Interessen Bauten für land- und forst- wirtschaftliche Zwecke errichtet werden dür- fen. Schwierigkeiten bestehen auch dort, wo noch keine verbindlichen Zonenpläne oder keine verbindlichen Bauordnungen vorliegen oder wo solche Zonenpläne in Abänderung betroffen sind. Wenn diese Schwierigkeiten behoben sein werden, kann vorerst der Vor- steherkonferenz und später den Gemeinden das Projekt unterbreitet werden. Redaktion: Es sind seit der Eingabe des Postulates bald zwei Jahre vergangen. Angesichts der brennenden Aktualität der Absicherung dieser landesweiten Land- wirtschaftszone scheint die Behandlung und Vernehmlassung zu diesem Thema äusserst schleppend vor sich zu gehen. Leserecke Schlangen ums Ferienhaus, was tun? Wir sehen manchmal nahe bei unserer Hütte auf Tuass eine Schlange. Da wir auch Kinder dabei haben, sind wir beunruhigt. Was sollen wir tun? Wer Schlangen ums Haus hat, sollte nicht gleich alle totschlagen, die er erwischt. Es muss ja nicht unbedingt gleich eine Gift- schlange sein und zudem lebt dann ein wert- voller Mäusevertilger weniger. Es könnte zu- dem auch sein, dass ein anderes Tier den freigewordenen Lebensraum übernimmt. Viel besser ist es, die ungebetenen Gäste regel- mässig zu stören, z.B. durch starke Schritte und Klopfen auf den Boden. Dann wird den Tieren der Ort bald zu unruhig und sie wan- dern ab. Zusätzlich beseitigen wir Versteck- möglichkeiten und machen das Gelände in der Umgebung übersichtlich (Gras mähen, Entfernen von Gestrüpp, Laub- und Steinhau- fen). Holzbeigen, die im Schatten stehen, werden von den Schlangen als Aufenthaltsort eher gemieden, als jene, die von der Sonne erwärmt werden. Als weitere Vorsichtsmass- nahme sollen Kinder nicht barfuss gehen und wir lehren die Kinder, dass eine Schlange kein Spielzeug ist, aber auch kein furchterre- gendes Ungeheuer. Red.
	        

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