Volltext: Liechtensteiner Umweltbericht (1979) (4)

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Landwirtschaft - Naturschutz November 1979 Aus der Arbeit des LGU-Vorstandes Schaffung einer landesweiten Landwirtschaftszone Am 26. September 1979 reichten LGU- Präsident Dr. Franz Beck und LGU-Vize- präsident Josef Biedermann gemeinsam im Landtag ein Postulat zur Schaffung einer Landwirtschaftszone ein. Sie be- gründeten ihr Anliegen damit, dass in den letzten 50 Jahren die landwirt- schaftliche Nutzfläche im Talraum sich um mehr als ein Viertel verringerte. Sehr oft waren es die besten Böden, die der Landwirtschaft dadurch verloren gingen. Die LGU hat sich in allen bis- herigen «Umweltberichten» für den dringend notwendigen Schutz einer ge- wissen nicht antastbaren Produktionsre- serve ausgesprochen. Theoretisch lässt sich die Bodenfläche nicht vermehren. In der Praxis dagegen beweist uns Gärtnermeister W. in L., dass man aus 8 Quadratmetern Nutzland deren 24 machen kann. Aus: Nebelspalter Nr. 9, 1966, Seite 18. Liechtensteinisches Aktionsprogramm für Euro-Kampagne 1979/80 Die LGU arbeitete den Entwurf zu einem liechtensteinischen Programm für die anlaufende Europarats-Kampa- gne für den «Schutz des Lebens in der Natur und der natürlichen Lebensräume» aus. Dieses Programm wurde mit den zielverwandten Organisationen und mit den Behörden am 18. Juni 1979 disku- tiert und mit einigen Ergänzungen ge- nehmigt. Ziel der Kampagne ist eine Sympathiewerbung für den Arten- und Gebietsschutz. Es ist deshalb geplant, bedrohte Lebensräume wie Feuchtge- biete (vgl. Seiten 5-7), Trockenrasen, Heckenlandschaften, natürliche Wald- gesellschaften, aber auch bedrohte Arten wie Flusskrebs, Fledermäuse, 
Or- chideenarten, vorzustellen. 
Auf staatlicher Ebene ist u. a. eine Kurzfassung des Naturschutzinventares vorgesehen, die die bedrohten Lebens- räume des Landes vorstellt. Diese Schrift wird vermutlich als offizieller Beitrag zur Kampagne an jeden Liech- tensteiner Haushalt verteilt. Ein klares Ja zur Erhaltung einer lebensfähigen Landwirt- schaft, aber Bedenken gegen neue Aussiedlungen in letzte Naturoasen Die LGU setzt sich immer wieder ve- hement für die legitimen Interessen der Landwirtschaft ein (vgl. Vorstoss für eine Landwirtschaftszone). Dieses der Landwirtschaft vorzubehaltende Gebiet kann aber nicht mit den auszuschei- denden Gebieten für staatlich subven- tionierte Aussiedlerhöfe identisch sein. Warum nicht? Mit Datum vom 8. Mai 1978 schickte die Regierung einen Bericht zur 
Abände- rung 
der geförderten Aussiedlungsge- biete an den Landtag, dies weil zwei konkrete 
Aussiedlungsvorhaben am Hangfuss zwischen Triesen und Balzers anstehend waren. Es sind dies durch Hecken und Geländeterrassen klein- strukturierte, wundervolle Landschaften in den auslaufenden Rüfeschuttkegeln. Nachdem die Regierungs-Vernehmlas- sung nicht klappte und die Sachlage im Antrag nicht richtig wiedergegeben wurde und auch die Argumente des Natur- und Landschaftsschutzes nicht enthalten waren, trug die LGU ihre erheblichen Bedenken öffentlich vor. Neben der Bedrohung der letzten Natur- oasen stellten sich der LGU grundsätzli- che Erwägungen über Sinn und Zweck sowie Konsequenz weiterer landwirt- schaftlicher Aussiedlungen. Sie hat landesplanerische, gesellschaftspoliti- sche, landwirtschaftliche und natur- schützerische Aspekte zur Diskussion gestellt und ist auf ein sehr reges Echo gestossen. Unsere Intervention ist sicher für eine Bewusstseinsbildung zu spät gekommen. Der Landtag befürwor- tete mehrheitlich die Erweiterung des Aussiedlungsgebietes. Die LGU wird aber den Problemkreis weiter zur öf- fentlichen Diskussion bringen. Mit Genugtuung stellt sie einstweilen fest, dass das eine Vorhaben in der Ge- meinde Balzers an den Siedlungsrand versetzt werden konnte. Ein herzliches Dankeschön allen Beteiligten für die Of- fenhaltung der «Langen Wiesen»! Initiative zur Erhaltung eines rheintalseitigen Landwirt- schafts- und Erholungsgebietes am Triesenberg Die LGU nimmt mit Genugtuung zur Kenntnis, dass sich vermehrt Bürger- kreise mit konkreten Umweltbelangen beschäftigen und auch entsprechende Initiativen ergreifen. Eine Gruppe von 
Triesenberger Bürgern hat in einer be- eindruckenden Schrift ihre Besorgnis über die bauliche Entwicklung in den oberen Lagen ihrer Gemeinde auf- gezeigt. Mit ihrer Initiative' haben sie darauf hingewiesen, dass diese Bereiche des Gemeindegebietes auch eine lang- fristige «ökonomische Reserve» dar- stellen, die es für spätere Generationen zu bewahren und zu pflegen gilt. In diesem Sinne unterstützt die LGU die Ziele der Triesenberger Gruppe und wünscht der Initiative, dass sie zu einer Meinungsbildung führt, deren Ergebnis für künftig planerische Entwicklungen erspriesslich sein wird. Jeden Tag verengt sich der Naturraum. Immer grössere Flächen von Wiesen und Kulturland werden in Bauzonen verwandelt. Strassen werden möglichst glatt wie auf dem Reissbrett gebaut. Mit dem Verschwinden von Grünflächen und naturverbundenen Siedlun- gen geht das Bild der Heimat verloren. Aus: Nebelspalter Nr. 20, 1961, Seite 13. Helikopterlandeplatz in Balzers Die LGU hat sich je nach dem Stand der Entwicklung des Vorhabens für einen Helikopterlandeplatz in Balzers dreimal öffentlich gemeldet. Es war die LGU, die jeweils auf das Ansuchen und später auf die Bewilligungserteilung durch die Re- gierung aufmerksam machte. Sie hat - zusammen mit dem Liechtensteiner Alpenverein — das Vorhaben aus der Sicht des Umweltschutzes nachdrück- lich abgelehnt und auf ein nicht gege- benes öffentliches Interesse verwiesen. Wir haben es deshalb begrüsst, dass eine Gruppe von Balzner Bürgern sich für ihre Umwelt einsetzten und innert kürzester Frist 136 Stimmen als Basis für ein Referendum sammelten. Wir ha- ben am 4. Oktober 1979 in einer Presse- Mitteilung die Umgehung des Referen- dums durch Abänderung des Baurechts- vertrages bedauert. Die Bürgerbewe- gung auf ihr Ansuchen zu unterstützen, ist demgemäss die statutarische Pflicht der LGU.
	        

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