Volltext: Liechtensteiner Umweltbericht (1979) (4)

Liechtensteiner Umweltbericht November 1979 
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  Nicht vergessen, mitmachen! Photowettbewerb 1979/80 Tiere in Liechtenstein Als Beitrag zur Europäischen Kampagne für den Schutz bedrohter Tiere und Pflanzen in ihren Lebensräumen wird in Liechtenstein ein Photowettbewerb aus- geschrieben. Ein bedeutsames Ne- benziel stellt die Gewinnung von Bild- material für ein künftiges Buch über die Tierwelt von Liechtenstein dar. Barrenringelnatter (Natrix natrix helvetica). Einsendeschluss ist der 30. August 1980. Einsendungen sind ab sofort an die LGU, Postfach 254, 9490 Vaduz, möglich. Von dort erhalten Sie auch unsere weiteren Teilnahmebedingungen zuge- stellt. Die veranstaltenden Vereine (die LGU, die Botanisch-Zoologische Gesell- schaft Liechtenstein-Sargans-Werden- berg e. V., sowie die beiden Photoclubs Interferencia und Spectral) wünschen Ihnen viel Erfolg beim Einfangen guter Bilder. 
GESUCHT WIRD: Die Haselmaus (Muscardinus avellanarius) Obwohl mäusegross, ist die Haselmau: keine Maus, sondern gehört wie 
der fast doppelt so grosse Siebenschläfer zu der Familie der Bilche. Was sie vor allen von der Maus unterscheidet, ist ihr bu- schiger Schwanz. Das 6-7 cm grosse Tierchen turnt im Gebüsch herum, ist gelbbraun und besitzt eine weisse Brust Es ist am ehesten am Waldrand oder ir. Lichtungen mit viel Gebüsch von der Talebene bis auf die Höhe von Mase- scha zu erwarten. Die Haselmaus ist dämmerungs- und nachtaktiv und des- halb eher schwierig auszumachen. Vie: eher ist ihr kugelrundes Nest aus. dürrem Laub, Gras, Moos und Bast in den Büschen zu finden. Gerne über- nimmt sie auch Vogelnester «aus zwei- ter Hand» und baut sie für ihre Zwecke um. Wir haben den starken Verdacht, dass sie sich auf liechtensteinischem Territo- rium herumtreibt, obwohl bis heute konkrete Hinweise noch fehlen. Sach- dienliche Hinweise nimmt unsere Ge- schäftsstelle gerne entgegen. 
Naturschutzgebiet Ruggeller Riet Wert und Bedeutung, Gefährdung und Schutz Mit der Verordnung vom 17. Oktober 1978 ist ein Teilstück des .Ruggeller Rietes unter Naturschutz gestellt wor- den. Warum? Wo liegt der Wert dieses Abschnittes Natur? Wie ist das Rug- geller Riet entstanden? Wie ist das Na- turschutzgebiet abgegrenzt? Was bein- haltet die Schutzverordnung? Auf alle diese Fragen versucht eine 12seitige reich bebilderte Kleinbroschü- re Antwort zu geben. Sie wurde von der Geschäftsstelle der LGU vorbereitet. Als Herausgeber zeichnet die staatliche Naturschutzkommission. Es ist dies der fachliche Beirat der Regierung. Die Bro- schüre soll den Grundeigentümer und Bewirtschafter, aber auch den Ein- wohner der beiden berührten Hoheits- gemeinden, Ruggell und Schellenberg, über Sinn und Zweck des Schutzge- bietes informieren. Die LGU hat die Vorbereitung der Broschüre auf ihre Kosten übernommen. Dafür hat sie die Möglichkeit, jedem LGU-Mitglied im Sinne einer zusätzlichen Dienstleistung ein Exemplar dieser Schrift zu über- senden. Diese Schrift ist für Menschen ge- schrieben, denen es nicht egal ist, wie Liechtenstein und die Welt morgen aussehen. Die es nicht kalt lässt, dass immer mehr Natur verschwindet, im- mer mehr Tier- und Pflanzenarten ausgerottet werden.
	        

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