Volltext: Liechtensteiner Umweltbericht (2001) (39)

Mobiltelefonie Deutsche Elektrobiologen fordern aufgrund athermischer Wirkungen elektromagnetischer Strahlung einen Immissionsgrenzwert von 0,02 V/m. Sind Sie der Ansicht, dass die Immissionsgrenzwerte in Liechtenstein auf dieser Wert gesenkt werden sollen? Mobiltelefonie im Landtag Bereits im April dieses Jahres reichte die LGU eine Petition zur Mobiltelefonie zu Handen des Landtags ein, welche rund 2500 Personen unterschrieben. Sie forderten damit Landtag und Regierung auf, eine Umweltverträglichkeitsprüfung für das gesamte Mobilfunknetz zu machen, die Grenzwerte und die Haftpflicht gesetzlich zu regeln. Der Landtag über- wies die Petition zur geeigneten Bearbeitung an die Regierung. Inzwischen wurden von mehreren Abge- ordneten kleine Anfragen gestellt, eine Interpellation und ein Postulat eingereicht. Die Anfragen betrafen Auskünfte über die aktuelle Strahlenbelastung durch Mobilfunk, über das Vorhandensein einer gesund- heitlichen Unbedenklichkeitserklärung und die ausstehenden Antworten auf die Forderungen der Petition. Die Interpellation fragt nach einem Gesamt- konzept im Hinblick auf Ortsbildschutz, Land- schaftsschutz und insbesondere den Schutz vor Strahlenbelastung, nach den Bewilligungsverfahren für Antennenanlagen und nach den Personen, welche allfällige Gesundheitskosten und Schaden- ersatzansprüche begleichen. Das Postulat fordert die Regierung auf, Immissionsgrenzwerte betreffend elektromagnetischer Strahlung zu prüfen und solche allenfalls gesetzlich zu regeln. Diese Fragen und Forderungen sind noch offen oder ungelöst— dennoch soll das UMTS-Netz bereits im April/Mai 2001 als "Testmarkt" in Liechtenstein in Betrieb gehen. Dies war ausschlaggebend für die Eingabe eines Moratoriums in der Mobiltelefonie, durch Marco Ospelt, Walter Hartmann und Paul Vogt, welches die gesetzliche Festlegung eines Immissions- grenzwertes fordert, bevor die Mobiltelefonie weiter ausgebaut wird. Es wurde in der Landtagssitzung vom Dezember 2000 abgelehnt. 
Was der Landtag für einen gesundheits- verträglichen Mobilfunk tun könnte: 1 Veranlassen, dass ein fundierter Grundlagen- bericht bezüglich allfälliger Gefährdungen und deren Bewertung erstellt und einer breiten Bevölkerung zugänglich gemacht wird. 2 Einen Kataster, bei dem alle Quellen hoch- frequenter elektromagnetischer Felder an einem gegebenen Immissionspunkt gemessen und dargestellt werden, erstellen und diese Werte jährlich publizieren lassen. 3 Bei der gesetzlichen Regelung der Mobiltelefonie den Grenzwert im Sinne des Vorsorgeprinzips auf 0,02 V/m senken und die kontinuierliche Anpassung des Grenzwertes an den neusten Stand der Erkenntnisse garantieren. 4 Einführen der verschuldensunabhängigen Gefährdungshaftung mit Beweislastumkehr. 5 Veranlassen, dass die Kontrolle der Einhaltung der Strahlenschutzgrenzwerte nicht beim Amt für Kommunikation liegt, sondern beim Amt für Umweltschutz angesiedelt wird. 6 Beschliessen, dass für die Bewilligung von UMTS- Antennen das übliche Verfahren nach Baugesetz angewandt wird und nicht das vereinfachte Verfahren nach Artikel 75 Baugesetz, welches die Profilierung und die ortsübliche Kundmachung ausschliesst und nur vereinfachte Baugesuchs- unterlagen verlangt. 7 Einrichten eines Fonds für Forschungszwecke und für Geschädigte.
	        

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