Volltext: Liechtensteiner Umweltbericht (2001) (39)

Tourismus im Landtag 1998 hob der Landtag das absolute Verbot von Beschneiungsanlagen im Baugesetz auf. Seither sind Beschneiungsanlagen im erschlossenen Skigebiet von Malbun und Steg unter gewissen Bedingungen zulässig. Es dürfen ausschliesslich lokal begrenzte Flächen beschneit werden und die Beschneiung ist auf die Periode zwischen dem 15. November und dem 1. März begrenzt. Es dürfen keine nicht zumut- baren Lärmeinwirkungen auf Nachbarn daraus resultieren und der Betrieb darf die Ökologie und den Wasserhaushalt nicht beeinträchtigen. Ein neues Tourismusgesetz wurde im Juni dieses Jahres mit 21 Stimmen verabschiedet. Dieses soll zeitgemässe tourismuspolitische Grundsätze definie- ren sowie die erforderlichen Rahmenbedingungen für die Förderung des Tourismus und dessen Finan- zierung und Organisation schaffen. Im Zentrum steht die Errichtung einer öffentlich-rechtlichen Anstalt "Liechtenstein Tourismus", welche mit dem Marke- ting für den Tourismus nach innen und nach aussen betraut ist. Liechtenstein Tourismus wird gesteuert durch einen Leistungsauftrag der Regierung. 
Was der Landtag für einen nachhaltigen Tourismus tun könnte: 1 Unterstützen und Fördern eines Vierjahresze und Langzeittourismus anstatt des Spitzenze und Tagestourismus. 2 Finanzielle Unterstützung nur für Tourismus- angebote, welche nicht unnötig Landschaft und Ressourcen verbrauchen oder sogar unverhä nismässig negativ auf das Ökosystem wirken Förderungen könnten demnach für sanfte Tourismusformen wie Wellnesstourismus, Bildungs- und Kongresstourismus, das Angel an Winter- oder themenbezogene Wander- routen, etc. sinnvoll sein — nicht hingegen füi Beschneiungsanlagen. 3 Einführen von Planungsinstrumenten für tou sche Projekte (Raumverträglichkeitsprüfung) Sinne einer Nachweispflicht für die Übereinsti   mung eines Vorhabens mit bereits bestehenc Konzepten im Rahmen des Raumplanungs- gesetzes. 4 Finanzielle Unterstützung einer Mobilitätszert   welche den nichtmotorisierten Individualverk   bei der Anreise und dem Aufenthalt in Liecht stein vereinfacht und koordiniert. 5 Unterstützen eines Aus- und Fortbildungsprc gramms für einen nachhaltigen Tourismus in touristischen und tourismusbedingten Berufe 6 Klare Begrenzung der Baugebiete nach ausser   zur Schonung des Landschaftsbildes und des Naturhaushalts als touristisches Grundkapital Rahmen des Raumplanungsgesetzes.
	        

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