Volltext: Liechtensteiner Umweltbericht (1997) (37)

Nach dem Vorschlag der EU-Richtlinien sind Körperglieder, Körperorgane oder Körperflüssig- keiten nicht patentierbar. Anders verhält es sich aber mit den Genen von Menschen, Tieren und Pflanzen. Unter bestimmten Bedingungen sind Gene laut Aussage der EU-Richtlinien patentier- bar. (Dann, wenn die kodierende Region eines Gens gekennzeichnet wird, wenn ein Verfahren zu ihrer Gewinnung ausgearbeitet, wenn sie ihrer Struktur nach bestimmt werden kann und wenn dieses biologische Material die technische Lösung für ein technisches Problem bietet). Wichtige Fragen werden nicht beantwortet Diese Ausführungen zeigen, dass sich das Patentrecht in seiner Argumentation auf einer rein pragmatischen, "technischen" Ebene be- wegt. Auf dieser Ebene werden wichtige Fragen nicht beantwortet oder spitzfindig ausgelegt. Menschliche Zellen beispielsweise, die Abwehr- stoffe gegen Leukämie produzieren, können wohl definiert und isoliert werden. Können wir deshalb aber behaupten, ein(e) Spezialist(in) könne nach entsprechender Anleitung diese Zellen reproduzieren? Wieweit ist dieses "biolo- gische Material" die "technische Lösung" für ein technisches Problem? Genügt der Einsatz der Technik für die Identifizierung und Isolation dieser Zellen, um zu behaupten, es handle sich allein um einen technischen Vorgang? Wo bleibt dabei die Frage des Lebendigen der Zelle? Oder handelt es sich im Falle dieser Zellen eines Menschen doch "nur" um eine Entdeckung? Also um ein nicht patentfähiges Ding? Die Grauzone dieser Diskussion ist unermesslich. Hier werden die wichtigen Entschei- dungen fallen und diese dürfen nicht einigen wenigen Grosskonzernen überlassen werden!  Patente 
auf Leben sind ethisch nicht vertretbar Das 
Element des Lebendigen wird im Patent- recht beiseite gestellt. Das Patentrecht versucht, Produkte und Prozesse vom Lebendigen abzu- koppeln um den "toten" Teil des Produktes oder des Prozesses ohne ethische Überlegungen patentieren zu können. Denn an die Patentierung von "Totem" haben wir uns bereits seit Jahr- zehnten gewöhnt. Die dementsprechende Ethik der marktwirtschaftlichen Gesetze hilft uns, dies zu akzeptieren. Die oben erwähnten Zellen einer Guaymi- Indianerin, die Abwehrstoffe gegen Leukämie produzieren, wurden aus ihrem Blut isoliert und zur Patentierung angemeldet. Sie verliert durch diese Patentierung das Recht über einen Teil ihres Körpers. Sie kann mit einem Teil ihres Körpers nur noch unter bestimmten Bedingun- gen tun und lassen was sie will. Dagegen hat ein Grosskonzern das Recht über einen Teil ihres Körpers. Wieweit ihr Körper zu ihrer Person gehört, ist eine weitere Frage und macht den Eingriff in die Menschenrechte deutlich. Die Natur hat bis heute nur wenig Rechte! Tiere und Pflanzen können sich bis heute nicht auf ein Äquivalent der Menschenrechte verlas- sen. Bereits die rein ethische Argumentation macht aber schon deutlich, dass der Eingriff in einen Teil der Natur, mit deren Schaffung der Mensch nichts zu tun hat, bei einer Paten- tierung zu hoch ist. Mit der Patentierung von Leben verlassen wir den rein technischen Bereich (vom Menschen geschaffen) bei weitem. Der Anteil an nicht vom Menschen geschaffe- nen Teil ist bei der Patentierung von Leben zu hoch, als dass er zum Vorteil und Profit von wenigen verkauft werden darf. Das Leben ge- hört niemandem oder allen, aber niemals nur einigen.
	        

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