Volltext: Liechtensteiner Umweltbericht (1997) (37)

Patentsystem findet in bestimmten Bereichen schon seit mehreren Jahrzehnten Anwendung. Bei der Patentierung geht es um den Schutz an Erfindungen vor Nachahmung. Dieser Schutz soll die Kosten für Forschung und Entwicklung entschädigen. Der Schutz erstreckt sich im Normalfall über 20 Jahre und wird mittels Lizenzen gewährleistet. Es steht jeder Firma oder Person offen, die•patentierte Erfindung zu verwenden, wenn sie genug Geld hat, um die Lizenzgebühren an den/die Erfin- derin zu entrichten. Was alles patentierbar ist Die Aussage ist einfach(?) und klar(?): patentier- bar sind Erfindungen, nicht aber Entdeckungen. Doch was sind die Unterschiede zwischen einer Erfindung und einer Entdeckung? Die zuständige EU-Kommission legte 1995 einen Vorschlag für Richtlinien über den recht- lichen Schutz biotechnologischer Erfindungen vor, der vor allem darauf abzielt, diesen Unter- schied zwischen dem was patentierbar ist und was nicht patentierbar ist, zu klären. Es geht in diesen Richtlinien darum, eindeutig zu bestäti- gen, dass Entdeckungen nicht als patentierbare Erfindungen gelten können. Die Gesetzgebung Liechtensteins muss später diesen Richtlinien angepasst werden. Von einer Erfindung wird normalerweise dann gesprochen, wenn die folgenden Voraus- setzungen erfüllt sind: 
• Neuheit • erfinderische Tätigkeit • gewerbliche Anwendbarkeit • die Erfindung ist so beschaffen, dass ein(e) Spezialistin sie (nach entsprechender Anleitung durch die Anmeldung) ausführen kann • technischer Charakter insoweit, als sie sich auf ein technisches Gebiet bezieht und ihr eine technische Aufgabe zugrundeliegt • sowohl konkreter als auch technischer Charakter Es wird dann von einer Erfindung gespro- chen, wenn ein technisches Problem technisch gelöst wird. Der Mensch leistet einen Beitrag zur Technik, den die Natur durch das blosse Spiel der Naturgesetze nicht erreichen kann. Nicht patentfähige Dinge sind entweder   abstrakter Art (z.B. Entdeckungen, wissen- schaftliche Theorien usw.) oder nicht techni- scher Natur ( z.B. ästhetische Formschöpfungen oder Wiedergabe von Informationen usw.). Patente auf Leben — eine Forderung der Industrie Bis vor wenigen Jahren handelte es sich bei Erfindungen um Produkte und Prozesse im Bereich der toten Materie, beispielsweise um die Erfindung des Mountain-Bikes oder einen Produktionsprozess in der Befestigungstechnik. Seit einiger Zeit finden aber immer mehr Erfin- dungen im Biotechnologiebereich statt. Die jüngsten Entwicklungen wagen sich in den Bereich des Lebendigen vor.
	        

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