Volltext: Liechtensteiner Umweltbericht (1997) (37)

m Zusammenhang mit Nahrungsmitteln betrifft die Frage der Gentechnologie alle. Besonders kommt diese Betroffenheit zum Zuge wenn wir Möglichkeiten der Einflussnahme bei der Produktion der Nahrungsmittel haben. In der heimischen Landwirtschaft ist dies der Fall. Die Landwirtschaft Liechtensteins ist in stetem Wandel. In den letzten Jahren trat mit der Umstellung auf Biolandbau ein neues Ele- ment in die Produktion ein. Über die neuen Entwicklungen in der Landwirtschaft Liech- tensteins sprachen wir mit Klaus Büchel, dem Geschäftsführer der Vereinigung Bäuerlicher Organisationen (VBO). LGU: Was könnten Gentech-Pflanzen für öko- logische Risiken bergen? Klaus Büchel: Gegner der Gentechnologie, Spezialisten und Bodenschützer warnen davor, dass eine genetisch veränderte Pflanze Boden- lebewesen ändern kann. Denn jede Pflanze ist von einem arttypischen Bodenleben umgeben. Transgene Pflanzen bergen jedoch mög- licherweise auch andere ökologische Risiken, die im Moment nicht abschätzbar sind. (Reduktion der Artenvielfalt, unkontrollierte Vermehrung, Durchbrechen von Artenschranken etc.) Auf diesem Bereich ist ein nicht voraussehbares Gefahrenpotential vorhanden, das man auch in  einem 
Zeitraum von 2 — 10 Jahren nicht ab- schätzen wird können. Auch nach 10 — 20 Jahren können noch Probleme auftauchen, die nicht erwartet wurden. Unbeabsichtigte Wirkungen im Zusammenhang mit der Aussetzung von Gentech-Pflanzen zeig- ten sich oft erst, nachdem die Pflanzen in der freien Natur getestet worden waren, oder sogar erst nachdem sie grossflächig angebaut wurden. Stellt dies nicht eine grosse Gefahr für die Bevöl- kerung und die Natur dar? In der Schweiz wie auch in den übrigen west- lichen Ländern ist der Anbau von transgenen Nutzpflanzen bewilligungspflichtig. Die Zulas- sungsbehörden prüfen unter anderem, ob ihr Anbau Mensch oder Umwelt gefährden kann. Da dies im voraus abgeklärt werden muss, kann dies nie mit letzter Sicherheit beantwortet wer- den. Im Zweifelsfall dürfen jedoch keine Risiken eingegangen werden. In Ländern der Dritten Welt besteht jedoch oft keine oder nur eine ungenügende Zulassungspflicht. Eine Zulassungspflicht begrenzt überdies nur das durch den Anbau transgener Pflanzen 
Das Gefahrenpotential von transgenen Pflanzen kann auch in zwei bis zehn Jahren noch nicht abgeschätzt werden. Die Gentechnologie wird auch die Landwirtschaft Liechtensteins nicht unberührt lassen. Gentechnologie und Landwirtschaft
	        

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