Volltext: Liechtensteiner Umweltbericht (1989) (26)

Liecht. Umweltbericht, Dezember 1989 
Seite 7 Lebensräume der Vögel: Ausmass ihrer Bedrohung, Möglichkeiten der Wiederherstellung Die Lebensräume der Vögel sind in den vergangenen Jahrzehnten dezimiert worden. Rote Listen ausgestorbener und bedrohter Vogel- arten dokumentieren den Rückgang. Der Artenschutz stellt nicht nur Forderungen bezüglich der Erhaltung der verbliebenen naturnahen Vorranggebiete, sondern ebenso bezüglich einer Wiedergutmachung, der Beseitigung jener Faktoren, die zum Artenrückgang geführt haben. Georg Willi, Vaduz Gedankensplitter zum Einstieg Die Lebensraumzerstörung hat im letzten Jahrzehnt beängstigende Ausmasse angenom- men und manifestiert sich in den unterschied- ; lichsten Facetten. Begriffe wie «Landschafts- verbrauch» oder «Verinselung» haben Ein- gang in den allgemeinen Sprachgebrauch ge- funden und beinhalten Eingriffe in den Natur- haushalt in Form von Flächenbedarf und Um- formung der Landschaft für Bau- und Sied- lungszwecke, für Verkehrszwecke, für den öf- fentlichen Bedarf, zur Materialentnahme, für Wasserbaumassnahmen, für Freizeitaktivitä- ten etc. Dass der Flächenverschleiss ungebro- chen ist, zeigt das Beispiel Liechtenstein, wo das Siedlungsgebiet der Talgemeinden zwi- schen 1950 und heute um rund das 4-fache zugenommen hat. Auch wenn dieser zuneh- mende Landschaftsverbrauch einen wesentli- chen Faktor für den drastischen Rückgang von Pflanzen- und Tierarten in unserer mittel- europäischen Kulturlandschaft bedeutet, ist zweifellos die landwirtschaftlich bedingte Umgestaltung unserer Landschaft die Haupt- 
  bedrohung für viele Pflanzen und Tiere. Abb. 1 zeigt vereinfacht die vielen Formen landwirtschaftlicher Intensivierung und deren direkte Folgen. Rote Listen als Massstab der Bedrohung Mit der Aufstellung der ersten Roten Listen anfangs der 70er Jahre wurde die Basis zu 
einer neuen Naturschutzstrategie gelegt, in der der Naturschützer aus der Rolle des Rea- gierenden herauszukommen versuchte. Er strebte mit dem Instrument der Roten Liste verschiedene Ziele an, primär natürlich die Sensibilisierung einer breiten Bevölkerungs- schicht wie auch von Behörden und Politi- kern. Er machte auf den dringenden Schutz einzelner Arten aufmerksam, lenkte immer mehr aber auch die Aufmerksamkeit auf Gruppen von Arten, die durch die Zerstörung einzelner Lebensräume gesamthaft gefährdet sind. Unter den Vögeln waren es anfänglich Arten der Feuchtgebiete, für deren Schutz man sich vehement einsetzte, zumal vielerorts gerade aus diesem Lebensraum überdurch- schnittlich viele Arten verschwunden sind (Abb. 2). Der Hauptgrund für diesen Ader- lass ist sicher in den grossflächigen Entwässe- rungen der Feuchtgebiete zu suchen, die im Grunde genommen nur eine Vorstufe zur In- tensivierung in der Landwirtschaft darstellen. Es ist deshalb nur logisch, dass nach der Was- serwirtscnaft nun die Landwirtschaft derjeni- ge Faktor wurde, der die grösste Bedrohung für die noch verbliebenen Arten der Roten Listen darstellt (Abb. 2). Dies ist an sich nicht verwunderlich, haben sich doch Bewirtschaf- tungsformen und Methoden seit dem Zweiten Weltkrieg stärker gewandelt als in 2 Jahrtau- senden zuvor, eine Entwicklung, die übrigens noch keineswegs abgeschlossen ist. Fallbeispiel Alpenrheintal In unserer Region isf die Ausräumung der Landschaft sicher (noch) nicht so weit fortge- schritten, wie dies andernorts, z.B. in weiten 
Willi Georg, Dipl. Ing. ETH, 1947, Vaduz/FL Forstwirtschaftsstudium, Tätigkeit auf dem Gebiet der Forstwirtschaft, des Na- tur- und Landschaftsschutzes, diverse Veröffentlichungen auf dem Gebiet der Ornithologie und der Landschaftspfle- ge, Sekretär der Botanisch-Zoologi- schen Gesellschaft Liechtenstein—Sar- gans—Werdenberg. Teilen des schweizerischen Mittellandes, der Fall ist. Es ist auch unser Glück, dass wir Hanglagen besitzen, die im Schnitt noch ein grösseres Naturpotential aufweisen als der Talgrund und Rückzugsstandorte für viele Arten sind, wie z.B. für Grünspecht oder Turmfalke, die beide in der Schweiz dieses Jahr neu in die zweithöchste Gefänrdungs- kategorie der Roten Liste aufgenommen wer- den mussten. Aber trotz dieser noch eher günstigen Voraussetzung muss auf zwei Punk- te aufmerksam gemacht werden:
	        

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