Volltext: Liechtensteiner Umweltbericht (1985) (17)

Liechtensteiner Umweltbericht 
Wasserkraftnutzung Seite 5 Wasserkraftnutzung ja, Rheinkraftwerke in der vorliegenden Form nein. Im Januar/Februar 1985 ist das 5stufige Rhein- kraftwerksprojekt hüben und drüben aufge- legt worden und dies mit den gleichen eher dürftigen Unterlagen der Jahre 1979/80. Bei jedem Hausbau würde man mehr an Eingabe- material verlangen, die letzten vier Jahre wur- den offensichtlich nicht für weitere Abklärun- gen für dieses «Jahrhundertprojekt» genutzt. Neu war nur ein in Art der Waschmittelwer- bung präsentierter Prospekt, der wenig zur Vertrauensbildung beitrug. Es wurden hier teils stereotyp die gleichen schon lange wider- legten Aussagen neu aufgelegt, so etwa eine in Aussicht gestellte Aufwertung des gestau- ten Rheines als wertvolles Gebiet für Wasser- vögel. Dies mit dem üblichem Verweis auf andere Gebiete versehen, wo das tatsächlich der Fall war, aber unter Verschweigung der notwendigen Schaffung von Flachseen. Man muss sich so von Seiten des Naturschutzes verulkt fühlen, wurde doch im Juni 1982 von den Naturschutzorganisationen mit viel Auf- wand und nach viel Grundlagenerhebung eine fundierte 12seitige Informationsschrift mit wesentlich mehr Information beidseits des Rheins in alle Haushalte geschickt. Dem aufmerksamen Leser des Kraftwerks- prospektes dürften auch die Zeilen aufgestos- sen sein, wo ausgesagt wird, dass eine Kon- zession (wohlverstanden dann eine wohl- erworbene und damit entschädigungspflichti- ge!) vor weiteren Untersuchungen verlangt wird. Dabei wurde die Grundwasserfrage be- reits zu einem viel früheren Zeitpunkt als der Prüfstein für dieses Projekt bezeichnet. Das vorliegende Projekt ist demgemäss aus folgenden Gründen entschieden abzulehnen. 1. Zahlreiche Fragen und Probleme über die Auswirkungen der Kraftwerkskette auf Fluss wie umgebende Landschaft sind nicht geklärt, so etwa die. Beziehungen des aufgestauten Rheines zum umgebenen Grundwasser oder die flussbaulichen Aspekte für die Unterlieger. Eine Um- weltverträglichkeitsprüfung, wie sie das   schweizerische Umweltschutzgesetz kennt und auch für Wasserkraftwerke verlangt, wurde bisher nicht durchgeführt. 2. Es werden keine Ersatzmassnahmen in je- nen Umweltbereichen vorgeschlagen, wo eine Verschlechterung des heutigen Zu- standes zu erwarten ist, z.B. im Rahmen des Natur- und Landschaftsschutzes der Erholung und der Fischerei. 3. Gewässer haben zahlreiche öffentliche Aufgaben zu erfüllen. Eingriffe in dieses vernetzte System sind deshalb gerade auf die Mehrfachfunktionen unserer Gewässer abzustimmen, denn nur so kann sicherge- stellt werden, dass sie auch künftig für alle wesentlichen Nutzungsbereiche zur Verfü- gung stehen. Das vorliegende Konzes- sionsprojekt vermag diesen Ansprüchen nicht zu genügen, da es auf einem nur technisch-ökonomischen Konzept basiert und allein energiewirtschaftliche Kriterien maximiert. Es entspricht keineswegs dem heute üblichen integraleren Vorgehen, das anzustreben wäre, wenn eine Wasserkraft- nutzung in einem intensiv genutzten Tal, wie es das Alpenrheintal darstellt, in Er- wägung gezogen wird. 
Derartige technische Eingriffe in Gewässer wären deshalb in Konsequenz in zivilisato- risch durchdrungenen Räumen in Kombina- tion mit Ersatzvornahmen bzw. mit einer min- dest teilweisen Neuordnung der Flussland- schaft und weiteren wasserwirtschaftlichen Aufgaben zu sehen. An ausgeführten Beispie- len andernorts — wie etwa im Reusstal, an Inn, Isar oder Lech wie Donau fehlt es nicht. Nach 100 Jahren des Baues und Unterhaltes eines Hochwuhres an unserem Rheinabschnitt wäre zudem der Zeitpunkt gekommen, unter total veränderten Rahmenbedingungen (Hochla- genaufforstungen im Alpenraum, Wildbach- und Lawinenverbau, Stauseen, massive Ab- senkung der Rheinsohle) sich eine Neugestal- tung des Alpenrheines zu überlegen. In dieser 
Gesamtschau haben Überlegungen einer Wasserkraftnutzung, falls sie umweltverträg- lich sind, auch ihren Platz. Die Ablehnung des vorliegenden Projektes beinhaltet demgemäss keine generelle Ableh- nung der Wasserkaftnutzung, sie richtet sich vielmehr gegen die «harte», wenig innovative Form des vorliegenden Projektes. Die LGU hat Kenntnis von einer sich in Aus- arbeitung befindlichen Dissertation, worin ein Vorschlag für ein Mehrzweckprojekt mit der Neugestaltung der Flusslandschaft verbunden wird. Sie wird diesen alternativen Lösungsan- satz anlässlich der kommenden LGU-Gene- ralversammlung vom Verfasser der Arbeit vorstellen lassen.
	        

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