Volltext: Liechtensteiner Umweltbericht (1984) (16)

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Energie und Umwelt August 1984 Der Lawenabach darf nicht austrocknen! Wasserkraftnutzung gilt gemeinhin als «saubere» Form der Energiegewinnung. Sie ist gespeicherte Sonnenenergie, er- neuerbar und einheimisch. Dies wird uns in Mitteleuropa fast jeden Tag durch In- serate und sonstige Presseberichte in Erinnerung gebracht. Jede Medaille hat aber auch ihre Kehr- seite, im Falle der Wasserkraftnutzung sind dies die landschaftlichen Auswirkun- gen. Das sind aufgestaute oder fast aus- getrocknete Täler. In Liechtenstein sind 
ausser dem Valorschbach bereits alle grösseren alpinen Gewässer genutzt. Im Talraum stehen zudem fünf Staustufen zur Diskussion. Auch für den Valorsch- bach wurde ein Stausee abgeklärt, war allerdings aus geologischen Gründen nicht zu machen. Das heisst, unsere einheimischen Fliess- gewässer sind ganz ordentlich angeknab- bert. Dementsprechend müsste die Sensi- bilität für die Problematik wie andernorts wachsen. Im steten Energiehunger — wer 
spricht schon vom Sparen? — stehen aber weitere Ausbaupläne an. Vom Lawenabach werden bereits seit 1927 max. 150 1/sec. abgezapft und den Turbinen in Triesen zugeführt. Diese Ka- pazität soll nun neu auf 5001/sec. erhöht werden. Die LGU hat sich nicht grundsätzlich gegen die Ausbaupläne gestellt. Sie ver- langt aber die Garantie eines ständig fliessenden Restwassers im Lawenabach. Um was geht es dabei? Ein Fliessgewässer besitzt im Jahresverlauf unterschiedliche Wassermengen, an welche die Tier- und Pflanzenwelt im und am Wasser angepasst sind. Wird dem Gewässer aber so- viel Wasser entnommen, dass es periodisch austrocknet, so stirbt ein Teil der standortsge- mässen Lebensgemeinschaften von Tieren und Pflanzen ab, was zum Zusammenbruch des ökologischen Beziehungsgefüges und da- mit auch des Selbstreinigungsvermögens füh- ren kann. Soll daher eine Wasserableitung keine erhebliche oder zerstörende Wirkung in der Entnahmestrecke nach sich ziehen, so muss zumindest eine Restwassermenge im Gewässerbett verbleiben, die den einigermas- sen häufig wiederkehrenden Niedrigstwasser- werten entspricht. Um diese ganzjährigen Restwassermengen entsteht ein Tauziehen, weil sie in wasserarmen Winterzeiten die Stromproduktion besonders treffen. So ist es auch im gegebenen Fall des Lawena-Kraft- werksausbaus. 
In den meisten Fällen waren bei früheren Wasserfassungen keine Restwasserauflagen für das verbleibende Fliessgewässerbett ent- halten. So ist es auch beim Lawenabach. Die bisherige Nutzung belässt nur während rund 195 Tagen unterhalb der Fassung Wasser im Bachbett. Eine natürliche Wiederbewässe- rung durch das nicht nutzbare Resteinzugsge- biet bleibt im gegebenen Fall klein, da die Felsbereiche der Mittagsspitze kein Wasser zurückzuhalten vermögen. Also ist bereits diese heutige Situation aus neuerem Kennt- nisstand ökologisch nicht mehr vertretbar, weil sie keine durchgehende Fliesswelle im Bach belässt. 
Nach den neuen Ausbauplänen soll nun allerdings diese Situation wesentlich verschärft werden, indem während rund 300 Tagen unterhalb der Wasserfassung der La- wenabach trocken fallen soll. Eine ganzjähri- ge Restwasserbelassung wird grundsätzlich als wirtschaftlich nicht tragbar abgelehnt. Unter anderem wird dies auch «ökologisch» damit begründet, dass im anschliessenden Lawena- tobel ja ohnehin lebensfeindliche Bedingun- gen herrschen würden. Dort wo der Mensch kaum hingelangt, kann demnach nichts Schüt- zenswertes sein, so die Projektmeinung! 
Das vorliegende Ausbauprojekt muss insge- samt aus der Sicht des Natur- und Land- schaftsschutzes als «hartes» Projekt betrach- tet werden, welches durchgängig und einzig die Rentabilitätsaspekte berücksichtigt. Die überwiegend ökonomische Ausrichtung der Planziele ist in den letzten Jahren zuneh- mend einer grundlegenden Veränderung un- terworfen. Diese Veränderung resultiert aus der verdichteten Beanspruchung unserer Um- welt durch breite menschliche Aktivitäten. Sie führt zu einer wachsenden Sensibilisierung der Gesellschaft gegenüber Eingriffen in die natürliche Umwelt. Eingriffe sind in jedem Falle einer sorgfältigen Überprüfung zu un- terziehen und das technisch Machbare kann nicht mehr alleinig die Doktrin des Handelns bestimmen. Auch Fliessgewässer wären drin- gend in der Beurteilung ganzheitlicher zu se- hen. 
Der Lawenabach ist integraler Bestand- teil des Lawenatales, das heisst, er lässt sich
	        

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