Volltext: Liechtensteiner Umweltbericht (1984) (16)

Seite 14 Verschiedenes August 1984 Rote Liste gefährdeter Gefässpflanzen Liechtensteins «Rote Listen» sind als Situationsberichte über den Grad der Gefährdung von Tier- und Pflanzenarten in den allgemeinen Sprachge- brauch eingegangen. In den vergangenen zwei Jahrzehnten wurden zahlreiche Über- sichten auf Weltniveau, auf europäischer Ebene durch den Europarat sowie für einzel- ne Staaten und Teilstaaten ausgearbeitet. Auslösender Grund ist der beängstigende Rückgang vieler Arten. Artenschutzprogram- me sind zur Rettung der Vielfalt nötig. Im Rahmen dieser «Roten Listen» wird me- thodisch so vorgegangen, dass das Verbrei- tungsbild von Lebewesen in der Gegenwart und im Verlaufe der letzten Jahrzehnte ermit- telt wird, wobei der Wandel in der Regel ein einfaches Mass für die Auswirkungen menschlichen Handelns darstellt. Auf Grundlage der von Dr. h.c. Heinrich Seitter 1977 veröffentlichten Flora und des durch Edith Waldburger zusammengestellten Herbars der Gefässpflanzen wissen wir, dass derzeit rund 1600 Arten in Liechtenstein vor- kommen. 
In die nun für Liechtenstein ver- fasste «Rote Liste» wurden 383 Gefäss- pflanzenarten aufgenommen. Das sind 24 Prozent der einheimischen Flora. 68 Arten gelten als verschollen bzw. sind ausgerottet. Am meisten gefährdet sind die Arten der Feuchtgebiete. Die in neun ökologischen Gruppen eingeteilten Arten der «Roten Liste» werden in den Ursachen ihres Schwindens interpretiert sowie Möglichkeiten des Schut- zes aufgezeigt. Die farbig bebilderte Schrift kann beim Landesforstamt, FL-9490 Vaduz, bezogen werden. Es handelt sich bei dieser Veröffentlichung um den ersten Band einer neuen Reihe «Na- turkundliche Forschung im Fürstentum Liechtenstein», welche durch die Regierung herausgegeben wird. Weitere Ausgaben für 1984 sind den Fledermäusen, Fischen und Brutvögeln des Alpenraumes 1984 ge- widmet. Die vorliegende Schrift soll anspornen sich für den Schutz der Artenvielfalt einzusetzen. Jedes Lebewesen hat das Recht zu leben. Diese Suppe mag ich nicht ... In der Bundesrepublik Deutschland ist seit dem 1. Januar 1984 ein Importverbot für Meeresschildkröten und ihre Produkte erlas- sen. In der Schweiz und im Fürstentum Liechtenstein werden Meeresschildkröten immer noch in Form von Schildkrötensuppe (Lady Curzon) konsumiert. Der schweizeri- sche Wirte- wie der Hotelierverband haben bereits vor einiger Zeit eine Empfehlung her- 
Kurznotizen Verkehrsberuhigende Massnahmen an Badälstrasse/Gamprin Die LGU hatte 1982 am Beispiel des Ausbau- es der Badälstrasse in Gamprin die überdi- mensionierten Strassenquerschnitte und die gestreckten Linienführungen kritisiert und im gegebenen Falle sehr spät noch eine kleine Reduktion erreicht. Wir appellierten damals an alle Verantwortli- chen aller Gemeinden sich gegen den Nor- menperfektionismus zu stellen und wieder Mass am Menschlichen zu nehmen. Auch bei der Badälstrasse in Gamprin hat man mit nachträglichen Versuchen mit Kopfsteinpfla- stern etwas im Sinne einer Verkehrsberuhi- gung unternommen. Wir gratulieren für die- sen Mut auch bereits Vorhandenes in Frage zu stellen und Verbesserungen vorzu- nehmen. ausgegeben und die Gastronomie aufgefor- dert diese Suppen auf ihren Menukarten zu streichen. Der Liechtensteinische Tierschutz- verein und die LGU haben bereits im Jahre 1977 alle Restaurants des Landes ange- schrieben und an die Wirte den Appell ge- richtet auf den Verkauf von Schildkrötensup- 
Badälstrasse: vor Beginn der zweiten Ausbau- etappe dass Ausnahmen für gezüchtete Tiere zuge- lassen werden. Zu bescheinigen hat das je- weils das Exportland. Diese Ausfuhrpapiere tragen schöne Stempel, die gegen ein ent- sprechendes Trinkgeld vor allem in den Län- dern der Dritten Welt zu haben sind. Als offizielle Quelle wird häufig eine «Cayman Schildkrötensuppen aus Artenschutz- Turtle Farm» angegeben, die diese Zuchtbe- dingungen erfüllen soll. Zwischenzeitlich er- härtete sich der Verdacht, dass Hunderttau- sende von Schildkröteneiern der Wildnis ent- nommen wurden. Die wenigen echten Nach- zuchten der Karibik-Farm können zudem den riesigen, weltweiten Handel niemals decken. Der einzige Weg, die zudem grausamen Ab- schlachtungen der Meeresschildkröten zu verhindern, 
ist ein Boykott durch Konsu- menten und Anbieter. Dann lohnt sich auch das Einfangen, Töten und Vermarkten nicht mehr. Auch Liechtenstein kann hierzu seinen kleinen Beitrag leisten! 
Der grösste Suppenproduzent Lacroix stellt die Produktion von gründen auf Jahresende ein. pe zu verzichten. Die meisten hüllten sich damals in Schweigen, einige Wenige reagier- ten aufgeschlossen positiv. Um was geht es denn? Die Meeresschildkröten sind vom Ausster- ben bedroht. Schuld daran ist neben der Beeinträchtigung der Strände durch den Tourismus vor allem der masslose internatio- nale Handel mit Meeresschildkröten und de- ren Produkte. Da gemäss dem Washingtoner Artenschutzabkommen der Handel für die Vertragspartner (u.a. auch Schweiz und Liechtenstein) untersagt ist, wird auf den Passus ausgewichen, wo ausgesagt wird,
	        

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