Volltext: Liechtensteiner Umweltbericht (1983) (14)

Verschiedenes Seite 19 
Liechtensteiner Umweltbericht Kurznotizen In fast eigener Sache: Umweltschutzpapier Wir missionieren nicht für das UWS-Papier als einzig wahres Papier für jede Gelegen- heit. Solange aber nach schweizerischen Schätzungen 
2/3 des Altpapieres in den Keh- richt geht, wäre eine Steigerung des UWS- Anteiles wünschenswert. Die Produktion von Papier ist rohstoff- und energie- wie entsor- gungsintensiv. Wiederverwertung (Recycling) ist heute ein gängiger Begriff, nur wird beim Papier noch zu wenig getan. Öffentliche Ver- waltungen, Verbände, Dienstleistungen wie Industrie hätten indes viele Nischen für den Einsatz von UWS-Papier. Die LGU verwendet es ihrerseits konsequent und ist Mitglied des Schweizerischen Fördervereins für Umwelt- schutzpapier. Rauchgaswaschanlage für Kehrichtverbrennung in Buchs Das Waldsterben ist derzeit in aller Munde. Mit Recht, wie die schockierenden Ergebnis- se der jüngsten Zeit beweisen. Es ist erstaun- lich, 
wie sorglos wir mit dem kostbaren Gut «Luft» bisher umgegangen sind. Es wird sich wohl nicht umgehen lassen, dass wir die Luftreinhaltung ähnlich intensiv wie die Ge- wässerreinhaltung betreiben müssen. Im Zu- ge dieser Diskussionen geriet auch die Keh- richtverbrennung in Buchs, an der sich auch Liechtenstein beteiligt, unter Beschuss. Die «Kehrichtmeiler» kommen immer mehr in schlechten Ruf. Die 47 in Betrieb stehenden schweizerischen Kehrichtverbrennungsanla- gen sollen nach Christoph Schweizer (Gold- gräber im Müllberg, AT-Verlag, Aarau) jähr- lich 500 t Salzsäure, 1800 t Stickoxide, 1500 t Schwefeldioxid, 200 t Kohlenwasserstoffe, 35 t Blei, 7 t Cadmium, 2 t Quecksilber . . . ausstossen. Das Argument, dass fünf Ton- nen Müll eine Tonne Heizöl ersetze, erhält so nach dem gleichen Autor einen «giftigen» Beigeschmack. Und wenn man bedenkt, dass am Schluss der Vergiftung der Nah- rungskette der Mensch steht, so gewinnen technische Massnahmen an Bedeutung, die zur wesentlichen Verringerung dieser Bela- stung führen können. Der Ruf nach einer Rauchgaswaschanlage führte zu einem Orientierungsabend am 25. Mai 1983 durch den Verein für Abfallbeseitigung. Fazit des Abends war, dass «nasse» Verfahren für Rauchgaswaschanlagen als effizient gelten und einige Anlagen in der Schweiz auch schon in Betrieb stehen. Nach einigem Zö- gern und einem «Ping-Pong» der Verantwort- lichkeiten 
wurde an der Delegiertenver- sammlung vom 27. Mai 1983 mehrheitlich der Einbau einer Rauchgaswaschanlage be- 
schlossen. Es ist damit zu hoffen, dass die Tage gezählt sein werden, wo alle Gase un- gehindert durch das Kamin in die Region entweichen dürfen. Verkehrskonzept ohne Landschaft? Die fürstliche Regierung hat kürzlich eine Kommission zur Ausarbeitung eines Ver- kehrskonzeptes' bestellt. Es fällt dabei auf, dass die wirtschaftlichen und technischen Aspekte durch sicher geeignete Persönlich- keiten berücksichtigt werden. Wer vertritt aber hierbei die legitimen Interessen der Landschaft, in der diese Konzepte allenfalls verwirklicht werden sollen? Schluss mit Ausnahmeregelungen für Luftverschmutzer! Das Gesetz vom 28. November 1973 «über Massnahmen gegen die Luftverunreinigung durch Feuerungsanlagen» sah für diese Zeit fortschrittlich vor, dass flüssige Brennstoffe nur noch jenen Schwefeldioxid-Ausstoss er- reichen dürfen, der bei der Verbrennung von Heizöl «extra leicht» erreicht wird. Die seit 1973 durchgeführten Fichtennadelanalysen zeigen in der Auswertung, dass der einheimi- sche Haus- und Industriebrand wesentlich an der Luftbelastung im Lande beteiligt ist. Wir tragen so «hausgemacht» Wesentliches zur Luftverschmutzung bei. Das «Waldsterben», das auch vor Liechtenstein nicht haltmachen wird, verlangt kategorisch nach einer Vermin- derung der Emissionen. Eine dieser Quellen ist bei jenen vier Betrieben zu finden, die gemäss Art. 4, Absatz 4, Ausnahmen zur Verbrennung schwefelreicher Brennstoffe er- halten, weil sie sonst «eine unzumutbare Wettbewerbsbehinderung» erhielten. Darf dieser Passus angesichts der aktuellen Si- tuation ungestrichen stehen bleiben??? Schwermetalle in Wildpilzen Löst sich die Pilzschutzfrage von selbst? In den Jahresberichten des kantonalen Labora- toriums Basel Stadt der Jahre 1978 und 1979 wird aufgrund einer grösseren Untersuchung nachgewiesen, dass einige Arten von Wild- pilzen, vor allem Champignon-Arten, recht hohe Cadmiumwerte beinhalten, die nicht unbedenklich sind. Die Werte des Laborato- riums von Baselstadt zeigten mit Nachdruck, dass die Situation für regelmässige Pilzesser in bezug auf Cadmium und Quecksilber recht ungemütlich ist. Es muss hierbei ja auch be- 
rücksichtigt werden, dass diese Schwerme- talle nicht nur in den Pilzen stecken, sondern auch aus anderen Belastungsquellen vom menschlichen Körper aufgenommen werden. Auf konkreten Hinweis hat die LGU von vier verschiedenen Standorten aus der Region Speisemorcheln sammeln und diese auf Blei und Cadmium untersuchen lassen. Alle Wer- te lagen deutlich, teils sogar erheblich über den Richtwerten, die das schweizerische Bundesamt für Gesundheitswesen für Frischgemüse ausgegeben hat. Da unsere Untersuchung noch nicht repräsentativ ist und vor allem auch noch auf weitere Speise- pilzarten ausgedehnt werden sollte, bat die LGU die Fürstliche Regierung um Durchfüh- rung einer entsprechenden Untersuchung. Sollten sich diese Werte wiederholen, so könnte sich die Pilzschutzfrage mit der er- schreckenden Schwermetall-Anreicherungs- fähigkeit von selbst lösen. Keine schöne Vi- sion! Helikopter-Rundflüge Die LGU hatte in den Auseinandersetzungen um den Heliport in Balzers die Balzner Bür- gerinitiative gegen diese Anlage bis zum er- folgreichen Gang zum Staatsgerichtshof un- terstützt. (Für den Helikopter-Landeplatz wurde später in einer Bürgerabstimmung Ge- meindeboden in der Landwirtschaftszone zur Verfügung gestellt.) Wir wehrten uns gegen Ansätze eines Helitourismus und meinten, dass in einer Interessenabwägung zwischen dem Bedürfnis der Bevölkerung nach Ruhe und Erholung und der Konzessionierung einer neuen Lärmquelle wegen einer kleinen Minderheit keine weitere Einbusse an Le- bensqualität hinzunehmen sei. Spätestens bei der damals eingetretenen parteipoliti- schen Auseinandersetzung in dieser Angele- genheit meinten einige, dass sich die LGU heraushalten solle. Unser weiteres Umwelt- Engagement wurde uns damals teils als par- teipolitische Stellungnahme ausgelegt. An- deren aber waren wir zu wenig konsequent, was mit Austritten aus der LGU quittiert wur- de. Schelten also von allen Seiten. Wir äus- serten damals, gemeinsam mit dem Alpen- verein, u.a. auch öffentlich die Befürchtung, dass sich dieser Helibetrieb bald auch auf Sonntage und auf Touristikflüge in den Al- penraum erstrecken dürfte. Dies wurde all- seits verneint, ja diese Aussage uns als Un- terstellung angekreidet. In einigen Geschäften des Liechtensteiner Unterlandes lagen nun im September 1983 Flugblätter auf, wo man sich für zwei Heli- kopter-Rundflüge mit der Route rund ums Unterland oder aber zu einem Alpenrundflug über die Drei-Schwestern — Malbun zum Lü- nersee anmelden konnte, Veranstalter das diesbezügliche Balzner Unternehmen. Da- tum der Veranstaltung: Sonntag, den 25. September 1983! Das Rundflugdatum wurde kurz vor der Veranstaltung als «Irrtum» noch auf Samstag vorverlegt. Nach Rekla- mationen stellt nun die Regierung künftig eine zurückhaltendere Bewilligungspraxis in Aussicht.
	        

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