Volltext: Liechtensteiner Umweltbericht (1983) (13)

Liechtensteiner Umweltbericht Saurer Regen Seite 5 Fragen an den Umweltschutz-Fachmann Interview mit Ing. Günther Wanger, Amt für Volkswirtschaft LGU: Wieviel Schwefeldioxid (SO2), wohl einer der wichtigsten Verursacher des Waldster- bens, emittieren wir in Liechtenstein? G. W.: Im Jahre 1975 lag die S02-Emission bei ca. 317 Tonnen und 1981 bei ca. 330 Tonnen. Die SO2 Emission wurde aus der Verbrauchsmenge der Brenn- und Treibstoffe berechnet. Vereinfachend wird angenommen, der Verbrauch entspreche deren Einfuhr (Quelle: Statisti- sches Jahrbuch 1982). LGU: Zahlenwerte sind oft schwer vorstellbar. Wie stehen wir mit dieser Zahl im internationa- len Vergleich, z.B. pro Kopf der Bevölkerung oder pro Flächeneinheit? G. W.: Den besten Überblick geben Ihnen die nachfolgenden Zahlenwerte, woraus ersichtlich wird, dass wir im Lande hinsichtlich der Emissionswerte im internationalen Vergleich tief liegen. LGU: Das sieht demnach noch recht günstig für unser Land aus. Wie liegen wir hierbei im Rahmen von Luftqualitäts-Grenzwerten? Dürfen wir uns als Ferienland nicht eher dem ländlichen Raum zuordnen, wo also Werte aus Ballungsräumen nicht vergleichbar wären? Wie ist so relativiert die Luftqualität in Liechtenstein zu beurteilen? G. W.: Vorerst ein Wort zu den Grenzwerten: Liechtenstein besitzt noch keine eigenen Immissionsgrenzwerte für SO, oder andere Schadstoffe. Für die Beurteilung der Zumutbarkeit der S02-Belastung 
werden von uns die von der VDI-Kommission zur Reinhaltung der Luft festgelegten Immissionswerte zum Schutze der Vegetation sowie die vom Bundesamt für Umweltschutz, Bern (BUS), in der Empfehlung zur Messung und Beurteilung von S02-Immissionen  vom August 1979 festgelegten Grenzwerte herangezogen. Interpretation: BUS, Bern: Langzeitpegel = Jahresmittelwert (arithmeti- scher Mittelwert aller 1/2-h-Werte 
einer Mess- stelle) Kurzzeitpegel = 95-%-Wert der Summenhäu- figkeitsverteilung aller /2-h-Werte einer Mess- stelle 
VDI-Richtlinien: Nr. 2310 Langzeitpegel = Mittelwert für die Vegeta- tionsperiode (7 Monate) Kurzzeitpegel = 97,5-Perzentil für 30-Mi- nuten-Einzelwerte Die in der Tabelle aufgeführten Immissions- grenzwerte gelten für sehr empfindliche Pflanzen.  
	        

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