Volltext: Liechtensteiner Umweltbericht (1983) (13)

Seite 16 
FL-Naturschutzorganisationen Mai 1983 Wir stellen vor: zielverwandte Organisationen Der Liechtensteiner Alpenverein Sicher ist der Liechtensteiner Alpenverein vielen Leuten bekannt, zählt er doch z.Z. 1200 Mitglieder. Für Nicht-Eingeweihte aber doch einige Informationen: 1909 gegründet und Besitzer zweier Unterkunftshäuser Der L.A.V. wurde am 25. 3. 1909 als Sektior Liechtenstein des D.u.Oe.A.V. gegründet Am 5. Juli 1946 machte er sich selbständic und trat als eigene Landesorganisation an 7. 6. 1959 der Union internationale des asso ciations d'alpinisme mit Sitz in Genf bei. Irr Jahre 1949 erwarb der LAV das 1927/28 von Verband der Pfälzischen Sektionen irr D.u.Oe.A.V. erbaute Unterkunftshaus au dem Bettlerjoch, die «Pfälzerhütte». Im Jahre 1968 konnte aus privater Hand da: 1924 von S.D. dem Landesfürsten erbautE Jagdhaus auf Gafadura erworben und zurr Unterkunftshaus ausgebaut werden. Seithe besteht die «Gafadurahütte» als zweite: Die 
Pfälzerhütte liechtensteinisches 
Unterkunftshaus 
im Dienst der Bergsteiger und Bergwanderer. Diesen Wanderern dienen nicht nur die Hüt- ten, sondern auch 150 km vom LAV betreute Bergwege. Unter Betreuung der Bergwege versteht der LAV, dass diese Wege regelmässig kontrol- liert 
und in Ordnung gehalten werden und dass Wegweiser und Markierungen den Be- geher in die gewünschte Richtung weisen. Dem Zwecke der Orientierung dienen auch die ebenfalls vor Jahren vom LAV angebrach- ten Hütten-Tafeln, welche jeweils über den Standort und die Höhenlage orientieren. Das Jahrbuch «Bergheimat» und das Quar- talsheft «Enzian» orientieren stets über das Geschehen im Verein und seine Tätigkeit. Darüber hinaus stehen in der Landesbiblio- thek eine Anzahl Berg- und andere Bücher des LAV dem Interessierten zur Verfügung. Der LAV ist der Gegenrechtsvereinbarung der UIAA beigetreten, d. h. der LAV gewährt den Mitgliedern der Vertrags-Organisationen Begünstigungen, wie andererseits seine Mit- glieder auf ausländischen Hütten solche Vor- 
In den Statuten umschreibt Art. 2 den Ver- einszweck: «Der LAV bezweckt: 1. 
das Bergsteigen zu fördern und vor al- lem der Jugend Anleitungen zu echtem Naturerlebnis zu vermitteln; 2. 
Gedanken und Bestrebungen für den heimatlichen Natur- und Landschafts- schutz zu wecken und zu fördern; 3. 
die vereineigenen Hütten zu erhalten und für den Bergwanderer zu bewirt- schaften; 4. in Verbindung mit den staatlichen Stel- len das Bergrettungs- und Pflanzen- schutzwesen zu organisieren; 5. die naturkundliche Erforschung der heimatlichen Landschaft zu unter- stützen; Jugendgruppe des Alpenvereins im Training 6. bei der Gesetzgebung, die den Vereins- zweck tangiert, mitzuwirken und mitzu- helfen die Einhaltung der Naturschutz- gesetze zu überwachen.» Soweit die Theorie. In 5 von 6 Punkten wird auf Naturerlebnis, Natur- und Landschafts- schutz, das Pflanzenschutzwesen, die natur- kundliche Erforschung und die Einhaltung der Naturschutzgesetze hingewiesen. Die Struktur des LAV entspricht den Theorien der Statuten und die Zweck-Bestimmungen werden in die Tat umgesetzt. Also — Natur- und Landschaftsschutz in vorderster Front. 
geboren. Die Idee konnte verwirklicht werden und das Plakat ist an verschiedenen Orten zu sehen. Seit 30 Jahren besteht die Liechtensteiner Bergwacht. «Die Bergwacht ist mit amtlichen Ausweisen versehen und hat die Pflicht, sämtliche Über- tretungen gegen das Naturschutzgesetz, sei- ne Ergänzungen und Verordnungen dem Fürstlichen Landgericht zur Anzeige zu brin- gen». So bestimmt die Verordnung der Fürst- lichen Regierung vom 8. 8. 1952. In allen Jahren ihres Bestehens hat die Berg- wacht, die aus einem die Saison hindurch vollamtlich bestellten und einer Anzahl freiwil- liger Bergwächter besteht, zuerst im Malbun- tal und seit Jahren auch im weiteren Alpenbe- reich ihre Aufgabe mit grossem Erfolg wahr- genommen — auch hier Umweltschutz in der Praxis. Schon diese Punkte zeigen eindrücklich, dass der LAV allein und in Zusammenarbeit mit anderen Organisationen sich weitgehend um Natur- und Landschaftsschutz kümmert. Wenn wir bedenken, dass dieser Schutz nicht Selbstzweck ist, sondern letztlich dem Men- schen mittelbar und unmittelbar zu dienen hat, dann müssen wir auch auf eine weitere Untergruppe des LAV hinweisen, nämlich auf die Bergrettung. «Die Bergrettung rekrutiert ihre Mitglieder aus den Mitgliedern des LAV, soweit sich solche auf freiwilliger Basis zur Verfügung stellen». So bestimmt das Reglement. «Die Mitglieder der Bergrettung betrachten bei Aufgebot der Polizei die Mitwirkung für eine Bergungs-, Rettungs- oder Suchaktion als eine moralische Verpflichtung. Einsätze beschränken sich nicht nur auf eigentliche Bergunfälle. Die Bergrettung stellt sich im Bedarfsfalle auch ausserhalb des Berggebie- tes und bei anderen Unfällen, insbesondere bei Katastrophen zur Verfügung». So Art. 6 des Reglementes. Wenn wir die Bergrettung beispielsweise mit der Bergwacht vergleichen, so sehen wir, dass die Bergrettung direkt auf den Men- schen ausgerichtet ist. Die Bergwacht hinge- gen dient dem Menschen auf dem Umwege über den Natur- und Pflanzenschutz. Es ist an dieser Stelle müssig, die positiven Seiten des einen wie des anderen Tätigkeitsgebie- tes darzustellen. Sicher aber ist das allgemei- ne Verständnis dort grösser, wo die Hilfe für den Menschen direkter erfolgt, also der Ein- satz der Bergrettung bei einem Bergunfall oder bei einem Katastropheneinsatz. Unsere Bergwacht hatte in den ersten Jahren das Handicap zu überwinden, dass das Ver- ständnis für ihr Tun weitgehend fehlte. Dieses fehlende Verständnis hat sich seither einge- stellt, eine sehr grosse positive Wandlung hat sich vollzogen. Während die Bergwacht ur- sprünglich nicht nur den Straftäter, sondern auch dessen Umgebung gegen sich hatte, ist es heute umgekehrt, die Bergwacht findet bei ihrer Dienstausübung allgemeine Zustim- mung. Xaver Frick Präsident Hecht. 
Alpenverein  
	        

Nutzerhinweis

Sehr geehrte Benutzerin, sehr geehrter Benutzer,

aufgrund der aktuellen Entwicklungen in der Webtechnologie, die im Goobi viewer verwendet wird, unterstützt die Software den von Ihnen verwendeten Browser nicht mehr.

Bitte benutzen Sie einen der folgenden Browser, um diese Seite korrekt darstellen zu können.

Vielen Dank für Ihr Verständnis.