Volltext: Liechtensteiner Umweltbericht (1982) (10)

Die Berner Konvention tritt am 1. Juni 1982 in Kraft! 
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Naturschutz 
April 1982 Blumenwiesen erblühet! Fortsetzung von Seite 15 Garten und öffentliche Grünflächen werden sich bald auch die einheimischen Paletten der Tierwelt einstellen. • 
Umwelterziehung im eigenen Garten Ein naturgerechter Garten, mit einer Hecke, einer Magerwiese oder einem Tümpel ausge- stattet, eignet sich hervorragend für Einblicke in die Natur, sie sind Fenster zu den Lebens- abläufen in unserer Natur. Wir werden über- rascht sein, was da alles «kreucht und fleucht». Ist erst die Neugierde geweckt, wie jedes «Unkraut» oder Tierchen heisst, wächst auch das Verständnis für die Zusammenhänge in unserer Umwelt. • 
Und schliesslich Geld sparen In einem «gewöhnlichen» Garten muss ge- düngt und mit Pestiziden gespritzt werden, ein kostspieliger Unsinn, der im Naturgarten überflüssig werden kann. Wer selbst eine Neuanlage mit exotischen Gehölzen berappt hat, weiss, dass Exoten teuer sind und Gehöl- ze oft nach 10-cm-Stufen eigene Tarife ent- wickeln. Einheimische Gehölze kosten einen Bruchteil davon, vieles versamt sich natürlich, kostet also nichts. Hat die Naturgarten-Idee in Liechtenstein eine Chance? Da und dort blühen wieder Wiesen mit Blu- men. Selbst ein Friedhof der Stadt Zürich wurde auf Naturwiesen umgestellt. Bei uns vielleicht noch nicht ganz denkbar? Was könnte der Nachbar denn denken! Der Stolz der Hausfrau ist doch immer noch der picco- Einmal selber Sämann sein? Das Zürcher Gartenbauamt hat ein Merkblatt mit Tips für Anlage und Pfle- ge von mageren Blumenwiesen heraus- gegeben. Zwei Methoden wurden darin empfohlen. Eine Möglichkeit ohne Schweiss, aber mit Geduld: Der Rasen wird über Jahre nicht mehr gedüngt, er wird damit nährstoffärmer und vielfäl- tiger. Mäht man ihn nur noch zweimal jährlich, werden sich neben den Gräsern auf natürlichem Wege auch Blumen ein- stellen. Nicht alle Blumen kommen aber in die dichte Pflanzendecke. Mit mehr Aufwand lässt sich ein rechter Magerrasen erstellen. Der bestehende Rasen wird mit samt dem Wurzelfilz abgetragen, der Humus weitgehend ent- fernt und die Fläche planiert. Es ist dann eine Neuansaat mit Wiesensamen nötig. Solche Samen sind an Böschun- gen noch zu finden oder können allen- falls über den WWF-Schweiz bezogen werden. Danach darf diese Wiese nicht mehr gedüngt werden. Der erste Schnitt sollte im nächsten Jahr erst nach der Samenreife vorgenommen werden und das Heu muss jeweils weggeschafft wer- den. Wer versuchts? 
Die Raupe des farbenprächtigen Schwalben- schwanz' ist auf Futterpflanzen angewiesen, die es kaum mehr gibt. bello «saubere» Garten. Noch wird selbst im Malbun, im Blumenparadies von Natur aus, Rasen gemäht. Arnika, Alpenflockenblume, Weidenröschen (zum Teil geschützt, im Mal- buntal sowieso) werden über den Haufen ge- mäht, und auf 1600-1700 m ein steriler Ra- sen mit Hilfe von Düngern und Pestiziden Das Übereinkommen über die Erhaltung wild- wachsender Pflanzen und wildlebender Tiere und natürlicher Lebensstätten in Europa wur- de anlässlich der 3. Europäischen Minister- konferenz für Umweltschutz im September 1979 in Bern von 19 westeuropäischen Staaten und der EG unterzeichnet, darunter auch Liechtenstein. Ziel des Übereinkom- mens ist der verbesserte Schutz von Tier- und Pflanzenarten in ihren Lebensräumen. Besondere Aufmerksamkeit wird den vom Aussterben bedrohten Arten, vor allem auch den wandernden Arten, geschenkt. Der be- sondere Schutz mit Jagdverbot und Lebens- raumschutz soll folgenden Gruppen in erster Serie zu Gute kommen: Säugetiere: 55 
Arten, darunter dem Wolf, dem Braunbär, dem Fischotter, der Mönchs- 
angestrebt . . . Und doch gibt es auch bei uns Ansätze. Wussten Sie etwa, dass die Gemein- de Eschen bereits 1975 beim Schulhaus Nen- deln sich für eine naturnahe Bepflanzung mit Blumenwiese entschieden hat, dass auch in Liechtenstein immer mehr naturnahe Tümpel und Gartenweiher entstehen, dass zaghaft da und dort ein Exot rausfliegt und durch eine einheimische Pflanze ersetzt wird? Beim Statussymbol «englischer Zierrasen» wird es wohl am ehesten noch harzen. Die Idee des Naturgartens verträgt sich nicht mit geraden Linien, einförmigen Blumenbeeten und geschleckten Rasen, mit einem Stück Vielfalt und ursprünglicher Landschaft hat sie hingegen viel zu tun. robbe und verschiedenen Walarten Vögel: 
294 Arten, darunter alle Tag- und Nachtgreife und z. B. die Reiherarten Reptilien: 
34 
Arten, z. B. eine grosse Zahl von Eidechsen und Schildkrötenarten Amphibien: 
17 Arten, mit Kröten, Fröschen, Molche und Salamander. Liechtenstein war das zweite Land, welches die Ratifizierungsurkunde beim Europarat hinterlegte. Derzeit haben die Niederlande, die Schweiz, Portugal und Italien diese Kon- vention ebenfalls vom Parlament genehmi- gen lassen, womit sie für diese 5 ersten Un- terzeichnerstaaten am 1. Juni 1982 in Kraft trifft. Der 1. Juni 1982 könnte zum wichtigen Tag für das Überleben von Tierarten in Euro- pa werden.
	        

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