Volltext: Liechtensteiner Umweltbericht (1978) (1)

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Umwelt-Bericht Juni 1978 Rund um die Liechtensteinische .Naturwacht - ein Interview mit den Verantwortlichen Redaktion: 
Mit der Regierungsver- ordnung vom 24. Mai 1977 erhielt die Liechtensteinische 
Naturwacht eine rechtliche Grundlage. Herr Dr. Meier, Sie sind als Präsident der LGU derzeitiger Obmann der Ver- tragspartner 
der Naturwacht, was wurde getan, um die Naturwacht zu re- aktivieren? Dr. Richard Meier: 
Schon 1975 trafen sich die Präsidenten verschiedener Or- ganisationen und waren der Meinung, dass eine aktive Naturwacht einer brei- ten Trägerschaft und der 
Rückendeckung  durch die im Lande tätigen Um- weltvereinigungen bedürfte. Diese Or- ganisationen schlossen im Dezember 1975 eine Vereinbarung, worin sie den Willen bekundeten, für die Qualität und Kontinuität der Arbeit einer Natur- wacht durch die Schaffung eines ge- meinsam gegründeten Koordinations- ausschusses zu burgen. Redaktion: Wer ist in diesem Koordina- tionsausschuss vertreten und was hat sich dieser Ausschuss für Aufgaben ge- stellt? Dr. Richard Meier: 
Der Koordinations- ausschuss erhielt die Aufgabe für die Kontinuität einer Naturwacht zu sorgen und ihr die nötigen Anweisungen zu er- teilen. Die Vertragspartner haben aus ihren Reihen je einen Delegierten für diesen Ausschuss bestimmt. Dieser Aus- schuss trat seit 1975 bis zur Neubildung der Naturwacht zu 6 Sitzungen zu- sammen, um die Modalitäten abzuklä- ren und der Regierung die entsprechen- den Anträge zu unterbreiten. Redaktion: 
Wer sind diese Vertrags- partner? Dr. Richard Meier: Es sind alle zielver- wandten liechtensteinischen Umwelt- Organisationen, nämlich der Alpenver- ein, die Liechtensteiner Jägerschaft, der Silberne Bruch, die Botanisch-Zoologi- sche Gesellschaft, der Tierschutzverein, der Ornithologische Landesverband, der Sportfischerverein und schliesslich die LGU, welche zusätzlich die administra- tiven Arbeiten dieses Ausschusses übernimmt. Die Liechtensteinische Na- turwacht ist so kein eigener Verein, sondern wird von all den genannten gemeinschaftlich getragen. Redaktion: Und wer ist nun in dieser Naturwacht tätig? Dr. Richard Meier: Der Ausschuss hat der Furstlichen Regierung, in der Regel aus den Reihen der Vertragspartner, einen Leiter und weitere 18 Mitglieder zur Ernennung als Naturwächter vorge- schlagen. Als Leiter wurde auf unseren Antrag Remi Biedermann, aus Ruggell, bestellt. Die meisten Mitglieder der Na- turwacht stammen aus den Reihen der Ornithologen und des Tierschutzes. Redaktion: Herr Biedermann, was ist Ihre Aufgabe als Leiter der Natur- wacht? 
Remi Biedermann: 
Wir sehen vorerst die Aufgabe der Naturwacht darin, bei der Schaffung eines Umweltbewusst- seins mitzuwirken. Wir weisen auf feh- lerhaftes Verhalten in der Natur hin und bringen gravierende Vergehen zur Anzeige. Wir legen wo nötig selbst Hand an. Der Leiter der Naturwacht ko- ordiniert die Tätigkeit der Naturwacht. Es wäre beispielsweise nicht sehr sinn- voll, wenn ein Balzner einen schützens- werten Lebensraum im Maurer Riet überwacht. Wir haben uns deshalb lo- kal organisiert und die Aufgaben etwas aufgeteilt. Redaktion: Was hat die Naturwacht seit ihrer Neukonstituierung getan? Remi Biedermann: Seit der Bestellung der Naturwacht am 28. Juni 1977 haben wir vorerst zwei Exkursionen in liech- tensteinische 
Naturschutzgebiete im Sinne einer Schulung durchgeführt, um die Problematik der Erhaltung und der Pflege kennen zu lernen. Wir haben 
uns auch die Kenntnis uber alle einschlägi- gen gesetzlichen Umwelt-Bestimmungen angeeignet und überwachen dieselben. Auf Kontrollgängen werden Beobach- tungen notiert und allfällige Missstände zur Beseitigung gebracht. Wir haben vor allem auch die Tätigkeit mit der Liechtensteinischen Bergwacht koordi- niert. Die Naturwacht ist nur auf der Rheintalseite bis zu den ganzjährig be- siedelten Gebieten tätig. Gegen Jahresende, ausserhalb der Vege- tationszeit, haben wir gemeinsam mit dem Sportfischerverein das Gampriner Seelein aufgeräumt und die ärgsten Missstände dort behoben. Weitere sol- che Aktionen in Naturschutzgebieten sind geplant. Redaktion: Schlussendlich die letzte Frage, Herr Biedermann, wie wird man Naturwächter? Remi Biedermann: Die Mitglieder der Naturwacht werden auf Antrag des Ko- ordinationsausschusses von der Fürstli- chen Regierung ernannt und mit Dienst- ausweis und Dienstabzeichen versehen., Es bestehen folgende Voraussetzungen: Volljährigkeit, Wohnsitz in Liechten- stein, körperliche, geistige sowie cha- rakterliche Eignung sowie Freude an der Natur. Die fachlichen Kenntnisse, insbesondere der gesetzlichen Bestim- mungen des Natur- und Umwelt- schutzes, kann man sich aneignen. Mel- den kann man sich bei mir, bei meinen Kollegen, bei der LGU als Sekretariat des Ausschusses oder bei jedem der von Dr. Meier genannten Vereine. Eines muss ich aber schon vorgängig klarstel- len, die Tätigkeit bei der Naturwacht ist ehrenamtlich. Redaktion: 
Besten Dank, meine Herren, wir wünschen der Naturwacht weiter- hin Erfolg für ihre nützliche Tätigkeit im Dienste der Umwelt. 
  Die Meinung der LGU Halten von Wildtieren Bei vielen exotischen Wildtieren ist die Sterblichkeitsrate durch unsachgemässe Pflege ausserordentlich  gross. Die Ueberlebenschance für die als robust erachtete Landschildkröte liegt in Ge- fangenschaft unter 20 Prozent, noch weit weniger bei den hubschen, kleinen Wasser-Schmuckschildkröten. 
Beim Halten verschiedener Tiere kommt zu- sätzlich eine Gefährdung der Mitmen- schen hinzu. Die Liecht. Gesetzgebung schweigt sich über die Haltung gefähr- licher Tiere aus. Wildkatzenartige, Gift- echsen, Giftschlagen und-  Riesenschlan- gen bedingen grundlegende artenspezi- fische Kenntnisse und Sicherheitsvor- richtungen. Die zunehmende Haltung gefährlicher Tiere ohne Auflagen er- scheint uns unverantwortlich zu sein. Eingliederung von Aussiedlerhöfen Die technische Entwicklung hat auch an unseren Bauernhöfen nicht halt ge- macht. Die Siloturme sind ein sichtbares Zeichen. Seit einiger Zeit wird der Er- haltung der Landschaft und der Bewah- rung der bestehenden Ortsbilder ver- mehrte Beachtung geschenkt. In diesem Zusammenhang müsste bei der Beurteilung von Gesuchen für Staats- beiträge an landwirtschaftliche Hoch- bauten dem Aspekt der Eingliederung vermehrte Beachtung geschenkt wer- den. Wenige Bäume und Sträucher könnten auch hier zur Eingliederung in die Landschaft beitragen.
	        

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