Vaduzer Wein
Es wäre einfach unmöglich, ein Vaduzer Heimatbuch ohne ein Kapitel über
len „Vaduzer“! Das darf es nicht geben, auch wenn der Schreiber nicht sachver-
ständig wäre.
Ist es nicht sonderbar, daß der Name Vaduz ausgerechnet mit Wasser zu-
sammenhängen soll, und daß gerade zwei Weinkenner ihn so ableiten? Unser
Weinbaukommissär erklärt ihn vom Wasser der Furt, und Prof. Dr. Aebischer
‘der sich als einziges Honorar für seine Untersuchung ein paar Flaschen Vaduzer
ausgebeten hatte) deutet ihn als „Wasserleitung“.
Kaum taucht der Name des Dorfes auf, da berichten die Urkunden auch schon
vom Weinbau. 1322 verpfändet ein allzeit schuldenbedrückter Werdenberger Graf
‚o Saum Wein vom Bockwingert, damit er ein Heiratsgut für seine Enkelin kaufen
zann, und kurzerhand gibt er im gleichen Jahre die ganze Burg Vaduz und den
zroßen Weingarten „der Bock“ für ein Darlehen von 400 Mark zum Pfand.
Zur gleichen Zeit erscheinen zum ersten Male in Urkunden das Schloß Vaduz und
ler Vaduzer Wein, unsere beiden größten Sehens- bzw. Trinkwürdigkeiten.
Und im gleichen Jahrhundert Weingärten an allen Ecken und Enden (wir
wollen beim Wein nicht gar zu historisch werden): St. Johanner Urkunden mit
dem heutigen Abtswingert beim Roten Haus, wo damals die Familie Vaistli saß,
Reben in der Maree und Raditsch, „des Pfaffen Wingert zu St. Flurin“ und der
„Schaluner“ genannte Weingarten, den ein Uoli Seger aus Maienfeld innehat.
Ein so verbreitetes Areal, daß der Weinbau viel älter sein muß. Selbst die trockenen
Urkunden lehren uns, daß er älter ist als die Grafschaft Vaduz. Er mag zurück-
reichen in die Zeit, da römische Siedler im Lande saßen und wie anderwärts im
Rheinland die Rebe aus ihrer Heimat am Mittelmeer mitbrachten. Romanische
Flurnamen, die mit Wein zusammenhängen, machen dies nicht nur möglich, son-
dern sogar höchst wahrscheinlich.
Das Güterverzeichnis der Grafen von Brandis von 1507 enthält den Bock-
wingert, von dem berichtet wird, daß er in 12 Beete eingeteilt ist, die einzeln an
‚Baumänner“ oder „Winzürn“, also Winzer, zur Bearbeitung übergeben werden.
Eigene Statuten regeln die Pflichten dieser Männer. Die Herrschaft muß die
Vaduzer Geistlichen für sehr trinkfest gehalten haben, denn dem einen Kaplan
zu St. Flurin steht der Ertrag eines Zwölftels des Bockwingerts zu, der dann auf
‚ährlich ein „Fuder“ oder 800 Maß festgelegt wird; der Pfarrer soll „nach uralter