Volltext: Vaduz: ein Heimatbuch

Vaduzer Wein 
Es wäre einfach unmöglich, ein Vaduzer Heimatbuch ohne ein Kapitel über 
len „Vaduzer“! Das darf es nicht geben, auch wenn der Schreiber nicht sachver- 
ständig wäre. 
Ist es nicht sonderbar, daß der Name Vaduz ausgerechnet mit Wasser zu- 
sammenhängen soll, und daß gerade zwei Weinkenner ihn so ableiten? Unser 
Weinbaukommissär erklärt ihn vom Wasser der Furt, und Prof. Dr. Aebischer 
‘der sich als einziges Honorar für seine Untersuchung ein paar Flaschen Vaduzer 
ausgebeten hatte) deutet ihn als „Wasserleitung“. 
Kaum taucht der Name des Dorfes auf, da berichten die Urkunden auch schon 
vom Weinbau. 1322 verpfändet ein allzeit schuldenbedrückter Werdenberger Graf 
‚o Saum Wein vom Bockwingert, damit er ein Heiratsgut für seine Enkelin kaufen 
zann, und kurzerhand gibt er im gleichen Jahre die ganze Burg Vaduz und den 
zroßen Weingarten „der Bock“ für ein Darlehen von 400 Mark zum Pfand. 
Zur gleichen Zeit erscheinen zum ersten Male in Urkunden das Schloß Vaduz und 
ler Vaduzer Wein, unsere beiden größten Sehens- bzw. Trinkwürdigkeiten. 
Und im gleichen Jahrhundert Weingärten an allen Ecken und Enden (wir 
wollen beim Wein nicht gar zu historisch werden): St. Johanner Urkunden mit 
dem heutigen Abtswingert beim Roten Haus, wo damals die Familie Vaistli saß, 
Reben in der Maree und Raditsch, „des Pfaffen Wingert zu St. Flurin“ und der 
„Schaluner“ genannte Weingarten, den ein Uoli Seger aus Maienfeld innehat. 
Ein so verbreitetes Areal, daß der Weinbau viel älter sein muß. Selbst die trockenen 
Urkunden lehren uns, daß er älter ist als die Grafschaft Vaduz. Er mag zurück- 
reichen in die Zeit, da römische Siedler im Lande saßen und wie anderwärts im 
Rheinland die Rebe aus ihrer Heimat am Mittelmeer mitbrachten. Romanische 
Flurnamen, die mit Wein zusammenhängen, machen dies nicht nur möglich, son- 
dern sogar höchst wahrscheinlich. 
Das Güterverzeichnis der Grafen von Brandis von 1507 enthält den Bock- 
wingert, von dem berichtet wird, daß er in 12 Beete eingeteilt ist, die einzeln an 
‚Baumänner“ oder „Winzürn“, also Winzer, zur Bearbeitung übergeben werden. 
Eigene Statuten regeln die Pflichten dieser Männer. Die Herrschaft muß die 
Vaduzer Geistlichen für sehr trinkfest gehalten haben, denn dem einen Kaplan 
zu St. Flurin steht der Ertrag eines Zwölftels des Bockwingerts zu, der dann auf 
‚ährlich ein „Fuder“ oder 800 Maß festgelegt wird; der Pfarrer soll „nach uralter
	        

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