Volltext: Vaduz: ein Heimatbuch

Die öffentliche Abstimmung, der Einstands- 
crunk und die Lieferung von Milchgeschirr und 
von Schindeln sind alter Brauch. Der Einkäufer 
und seine „Nachkommenden“ werden für alle 
Zeiten Stofelgenossen, sie müssen aber bei Ver- 
heiratung mit einer Nicht-Vaduzerin „Weiber- 
einkauf“ zahlen, heute noch wie vor Hunder- 
cen von Jahren. 
1756 werden die Einkaufstaxen genau be 
stimmt. Es ist bemerkenswert, daß die höchsten 
Organe, der Vaduzer Landammann Johann 
Jäger, Altammann Georg Wolf und weitere 
„Vorgesetzte“ der Gemeinde unterzeichnen, nicht etwa die Vertreter der Genossen- 
schaft. Lange Zeit werden alljährlich die Abrechnungen vom Richter und vom 
Säckelmeister kontrolliert und unterzeichnet. 
‚781 verabredet und beschließt die „ehrsam Genoß Vadutz“, das Dorf und 
die Hütten voneinander abzuteilen. Die Unterdörfler erhalten die untere, die 
Oberdörfler die obere Hütte zur Bewirtschaftung. Wenn aber das Kessi gestohlen 
wird oder eine Hütte abbrennt, so haben beide Teile den Schaden zu tragen, und 
wenn neu gebaut wird, soll es eine gemeinsame Hütte sein. So ein Kupferkessel 
war eine große Anschaffung. In einem Vertrag mit einem Vorarlberger Kupfer- 
schmied wird ausbedungen, daß der halbe Kaufbetrag erst in einem Jahre gezahlt 
werden müsse. 
1796 finden wir als Löhne des Alppersonals für den Sommer verzeichnet: 
Der Senn 17 Gulden, der Hirt 13, Mister und Bazger 10, der Kleinküher 9 und 
der Hütbub 4 Gulden. 
Das Gesetz über das Gemeindewesen aus dem Jahre 1842 verpflichtet, „da die 
Alpen nur in wenigen Gemeinden ein Eigentum der gesamten Gemeinde, sondern 
größtenteils ein Privateigentum einer besonderen Gesellschaft (Alp- oder Stofel- 
genossenschaft) sind“, die Erstellung von Statuten, die in Vaduz auch im gleichen 
Jahre zustandekommen und in welchen sich die Alpgenossenschaft als ein „Verein 
von Gemeindebürgern“ erklärt, die die Alpen besitzen. ; 
Wir kommen zur heikelsten Vaduzer Frage, der Frage der Stofelgenossen- 
schaft, ihres Besitzes und ihrer Mitgliedschaft. Oft hört man die Meinung, daß 
seit dem oben angeführten Seger-Einkauf keine Mitglieder mehr aufgenommen 
wurden. Das ist nicht richtig, denn ich finde in den Genoßbüchern 1739 den Schloß-
	        

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