darauf, daß die heimischen Mädchen „unter die Haube kamen“. Der Ausdruck
kommt daher, daß die verheirateten Frauen zum Kirchgang eine schwarze Samt-
haube trugen, von der zwei lange Seidenbänder über den Rücken herabhingen.
Ein dringender Appell wird an die Männer gerichtet (vor 200 Jahren), sich der
ledigen Vaduzerinnen anzunehmen, denn die „ehrsame Gemeinde Vaduz“ stellt
fest, daß „Heurathen, durch welche ausländische und unbemittelte Weibspersonen
zugezogen werden, die Quelle der Armuth und die Ursach äußersten Verfalls
sein können.“ Schon eine alte Bestimmung verbiete solche Heiraten, aber der
Gemeindevorstand stellt fest, daß man „nicht ohne schmerzliche Empfindung
wahrnimmt, daß diese so gut abgesehene Verordnung von den Mannsleuthen
freventlich übertreten wird und Weibspersonen sich beigelegt werden, die außer
eitler Kleidung wenig oder gar nichts mitbringen.“ Neben dem Einkaufsgeld muß
die Ausländerin fortan wenigstens 150 Gulden Vermögen mitbringen — oder die
Familie soll keinen Gemeindenutzen erhalten.
War es dann so weit, daß man die Hochzeit vorbereitete, dann mußte ein
„Heirathsvertrag“ abgeschlossen werden. Umständlich und feierlich beginnen oft
die Heiratsverträge, die aber nach der Einleitung gleich ins Sachliche übergehen
und von Grund- und Hausverschreibung und Erben handeln. Einer der ältesten
im Grundbuch eingetragenen Verträge beginnt in „schönstem“ Amtsdeutsch:
‚Zu vernehmen ein ordentlicher Heurathsvertrag, welcher zwischen den ehr-
samen und tugendreichen Brautpersonen, als dem ehr- und tugendsamen Bräu-
:igam Johann Amann, als ehrenerzeugtem Sohn von Josef Anton Amann, Rot-
gerber, und der ehr- und tugendreichen Katharina Laternser als Braut, von Lorenz
Laternser ehrenerzeugte Tochter, beide in Markt-Liechtenstein, abgeschlossen wor-
den ist und nach erfolgter priesterlicher Trauung in volle Rechtskraft treten soll.“
Umständlich abgefaßt, in verschrobenem Kanzleideutsch, sind die Urkunden
der alten Zeit, aber es ist kein Wunder, denn man hatte wirklich nicht viel zu tun
auf den Ämtern. Regierungssekretär David Rheinberger schreibt von Schupplers
Zeiten, als der Vater Grundbuchführer war: „Viel Amtsgeschäfte gab es damals
nicht, jetzt würde man sagen rein nichts. Nur am Vormittag gab es Arbeit. An
Nachmittagen konnte der Landvogt in der Kanzlei den Cicero übersetzen und der
Vater Sonnenuhren machen.“ Es ist aber doch schön, wenn man sich die beiden
Beamten bei ihrer Freizeitbeschäftigung vorstellt, der eine beim Wörterbuchwälzen
über einem lateinischen Schriftsteller, der andere bei Tabellen und Berechnungen
Zür seine Sonnenuhr.
Wenn schon zu wenig zu tun ist, dann ist es kein Wunder, wenn ein Amt in