g) Abklärung von Möglichkeiten zur
Benzinrationierung im Verbund mit
den umliegenden Ländern;
Liechtenstein kann nicht im Alleingang
eine Benzinrationierung vornehmen. Es
muss deshalb im Verband mit den um-
liegenden Ländern abgeklärt werden,
ob eine Benzinrationierung als Not-
massnahme gegen das Waldsterben er-
griffen werden muss. Liechtenstein
könnte hierzu den Impuls geben.
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h)
Streichung der steuerlichen Absetz-
barkeit von Autokosten zugunsten
steuerlicher Anerkennung der Abon-
nemente öffentlicher Verkehrsmittel
als Spesen;
Heute wird der Autobenützer steuerlich
gegenüber dem Benutzer von Öffentli-
chen Verkehrsmitteln bevorzugt. Diese
Regelung ist überholt und muss geän-
dert werden. ;
1)
Einführung einer Busse für Fahrzeug-
lenker, die den Motor vor einer roten
Ampel laufenlassen; .
Der ruhende Verkehr erzeugt bei laufen-
dem Motor giftige Schadstoffe, die zu
einer gesundheitlichen Schädigung der
Anwohnenden führen können. Mit frei-
willigen Massnahmen kann der ge-
wünschte Erfolg nicht erzielt werden,
wie die heute kaum mehr beachtete Ak-
tion «Bitte Motor abstellen» zeigt.
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