Volltext: Aus den Vorarlberger Archiven

— 81 — bekräftigten festen Sicherheit, so haben wir die vorgenannten beiden Teile gebeten und geheissen, .zwei gleiche dieser gegenwärtigen Bun- desbriefe mit einer Hand zu schreiben, daran wir, der vorgenannte Graf A 1 b r e c h t der Ältere von Werdenberg1 unser Siegel von unseres Teiles wegen zuerst gehängt haben, für uns und alle unsere Erben und Nachkommen. Dazu haben wir obgenannten, seine Bürger und Leute insgesamt zu Bludenz derselben unserer Stadt Siegel auch für uns und alle unsere Nachkommen an dieselben beiden Briefe gehängt. Wir vorgenannte Leute insgesamt im M o n - t a f o n , im Hof zu St. Peter2 und im Tal und Gericht des Sil- berberges,3 wir seien Gotteshausleute, Freie, Silberer, Walser, Vogtleute oder Eigenleute oder wie wir genannt werden mögen, und dazu der Burgherr und die Leute zu B ü r s 
4 haben uns willig und fest im Zeichen der beiden Siegel verbunden und binden für uns und all unsere Nachkommen in Hinblick auf alles, das hievor in diesem Brief geschrieben steht und berichtet ist ohne allen Trug. Über alles das haben wir beiden obgenannten Burgherren auf den zwei Festen, der Alten und der Neuen Schellenberg5 und alle die Leute, die dazugehören, der Keller zu Wolfurt0 und alle die Leute, die da hinein gehören, und überhaupt alle die Leute, die der obgedachte, unser lieber gnädiger Herr Graf Albrecht der Ältere vor den zwei Schlössern Bludenz und M o n t a f o n 
4:1 sitzen hat im W a 1 g a u und auch hier draussen im Land ob der Bregen- z e r a c h herauf allenthalben, uns auch willig und fest verbunden und binden für uns und alle unsere Nachkommen mit Kraft und Zeug- nis der beiden Bundesbriefe, wie hievor berichtet ist ohne allen Trug. An dieselben beiden Briefe haben auch wir vorgenannten, der Am- mann, der Rat und die Bürger alle insgesamt zu Feldkirch, der- selben unserer Stadt Siegel gehängt für uns und alle unsere Nach- kommen und auch für diese nachgenannten ehrbaren Leute, unsere guten Freunde und Eidgenossen, die zu uns gehören und sich im Zeichen unseres Stadtsiegels mit uns verbunden haben zu einem Be- kenntnis und wahrer Bezeugung alles dessen, was in diesem obgedach- ten Bund zwischen uns beiden Teilen beredet, vereinbart und schrift- lich festgehalten ist, ohne alle Täuschung und Arglist. Wir vorgenann- ten Burgherren, zuerst, zu Ramschwag,8 zu Tosters,11 zur A 1 t m o n t f o r t ,14 zur Neumontfort10 und zu Fussach17 und dazu alle die Leute die zu denselben Festen gehören, es seien Amt-
	        

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