Volltext: Aus den Vorarlberger Archiven

— 510 — herren.Gräf Johansen9 von Werdenberg herre ze San- gans minen lieben vettern, vnd Gräf donaten10/ von Toggen- burg minen lieben öheh. das si alle drig jru Jnsigel. ze ainer gezügg- nüss dirr obgeschri - / benen täding vnd sach . doch jnen selb vnd jren erben vnd nächkomen vnschädlich. och gehenkt händ / an disen brief. Der ze veltkilch1 geben ward. des järes do man zalt von Cristus gebürte ./ Drüzehenhundert vnd jm zwai vnd Nuntzgosten jar.an der nächsten Mitchen vor vnser lieben / fröwen tag zem A°rnd. Übersetzung Ich Graf Heinrich2 von Werdenberg von S a r g a n s , Herr zu Vaduz erkläre und tue jedermann kund durch diesen offe- nen Brief, wegen der Forderung, die Landvogt Reinhart3 von W e h i n g e n anstatt meiner gnädigen Herrschaft von Österreich jetzt mir gegenüber erhoben hat, wegen der Urkunde, die ich meiner Herrschaft von Österreich besiegelt von allen meinen drei Brüdern übergeben soll, von Bischof Hartmann4 von Chur und den Frei- herrn Wolf5 und Ulrich Düring6 von Brandis wegen der Vereinbarung über das Leibgeding, die ich mit der Herrschaft von Österreich getroffen habe, wegen der Feste Jagdberg7 und auch anderen Punkten, Leuten und Gütern, nach dem Text der Ver- einbarung, den wir beiderseits darüber besitzen. Da ich aber deshalb im Zweifel stehe und mich nicht entsinnen noch erinnern kann, ob ich meiner Herrschaft damals bei der Verhandlung gelobt habe, diese Ur- kunde besiegeln zu lassen oder nicht, soll jedermann wissen, dass der obgenannte Landvogt und ich darüber uns vereinbart haben, dass ich wegen dieser Sache mit obgenannter meiner Herrschaft in die Stadt Baden zu Verhandlungen kommen soll auf nächstkommenden St. Georgstag, wie man den im Konstanzer Bistum hält, ohne Betrug, nach dem Datum dieses Briefes und zwar unter folgender Bedingung: falls mein Herr von Österreich, sein Landvogt oder wer dann sein Stellvertreter zu B a d e'n ist, offenbar machen, beweisen und darlegen können, wie .es angemessen und hergebracht ist, dass ich die obge- dachte Urkunde von meinen Brüdern besiegeln lassen soll, dann soll ich auch ohne jede Widerrede verpflichtet und gebunden sein, das zu tun und auch unverzüglich die Durchführung veranlassen, bei meiner guten Treue ohne allen Betrug. Insbesondere ist auch gerade diesbezüg-
	        

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