Volltext: Aus den Vorarlberger Archiven

— 204 — lassen sollen, auf die.Zeit und den Tag und auch in der Weise und Ordnung, wie • es oben geschrieben und bestimmt ist, ohne Betrug. Wenn und welches Jahr sie aber auch darin säumig würden und dem allem nicht Genüge täten, wie oben steht, so soll das obbeschriebene Pfenniggeld dann wieder än die Leutpriester zu St. Nikolaus in allen bezeichneten Rechten gefallen sein und ihnen auch weiterhin jährlich so entrichtet werden, so lange und alle die Zeit sie unsere Jahrzeit mit den .Seelmessen, abendlichen Totenämtern und Spenden absolvieren, wie oben geschrieben steht. Und wenn und so' oft sie dann weiter daran säumig würden, so soll dies dann abermals gänz- lich in den' oben geschriebenen Bedingungen und Rechten St. Jo- hann verfallen sein. Und so soll der Wechsel wegen der Seelen- stiftuhg und des Almosens zwischen den Priestern und Gotteshäusern beiderseits ewiglich' dauernd sein und bleiben, ohne Behinderung, .Beirrung und Widerrede von irgendeinem Menschen, ohne allen Be- ' trug. Dessen und aller, oben geschriebener Vertragspunkte zu wahrem •Zeügnis und dauerhafter ewiger Sicherheit habe ich' vorgenannter Abrecht I ri s i 
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1 mein eigenes Siegel für mich und die ob- genannte Anna, meine Ehefrau -und A d e.l h e i d ihre Mutter und .auch für alle unsere Erben öffentlich gehängt an diesen-Brief, und überdies zu,noch grösserer und besserer Sicherheit haben wir alle drei eifrig gebeten den Brief mit dem Siegel der Stadt Feldkirch zu besiegeln, worunter wir uns und unsere Erben freiwillig und dauernd verbunden haben und binden, für alle oben bezeichneten Punkte durch die Rechtskraft und das Zeugnis dieses offenen Briefes. Dasselbe Stadtsiegel habe ich 'Heinrich Bächli, derzeit Stadtammann zu Feldkirch wegen.ihrer aller wahrhaften Aussage und Bitte nach der Bürger Rät zu einer wahren Zeugenschaft und festen Bestätigung ihrer oben beschriebenen ewigen Seelenstiftung und des Almosens und auch ihrer endgültigen Übergabe und Abtretung ihres oben be- zeichneten Pfenniggeldes, da sie das so mit meiner Hand und in aller Form rechtens in Worten und Werken getan, bestätigt und ausgeführt haben, dass .es für sie und • alle ihre Erben zurecht wohl Kraft und Macht haben und fest und dauerhaft bleiben soll, jetzt und später, in der Weise, Ordnung und Absicht, wie oben geschrieben und bestimmt , ist, ohne irgend jemandes Hindern, Beirren und Widerrede, ohne allen Betrug, - an diese Urkunde gehängt; die also gegeben und festgesetzt ward im Jahre, da man zählte von Christi Geburt dreizehnhundert
	        

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