Volltext: Aus den Vorarlberger Archiven

21 — bischof empfangen, sofern er der katholischen Kirche angehört und dem hl. Stuhle in Rom in Ergebenheit verbunden ist und euch dies ohne Arg zukommen lassen will. Wir verbieten überdies, dass inner- halb der Grenzen eurer Pfarre jemand es wage, ohne eure und des Diözesanbischofts Zustimmung eine Kapelle oder ein Bethaus neu zu errichten unter Vorbehalt der Privilegien der römischen Päpste. Dazu verbieten wir durchaus neue und unberechtigte Steuerschatzungen von euch durch Erzbischöfe, Bischöfe, Archidiakone oder Dekane und alle anderen geistlichen wie weltlichen Personen. Wir ordnen an, dass das Begräbnis am Orte selbst frei sein soll, damit dem Gelübde und letzten Willen derer, die sich dort begraben lassen wollen, niemand im Wege stehe, es sei denn, sie wären exkommuniziert, im Interdikt oder öffent- liche Wucherer, unbeschadet der Gerechtigkeit jener Kirchen, von denen Tote zum Begräbnis angenommen werden. Ausserdem sollt ihr kraft Unserer Machtvollkommenheit die Zehenten und Besitzungen, die zum Rechtsbereich eurer Kirchen gehören, aber von Laien vorent- halten werden, nach eurem Belieben rücklösen, aus ihren Händen rechtlich befreien und an die Kirchen, zu denen sie gehören, wieder zurücknehmen können. Bei deinem Abgang als gegenwärtiger Abt die- ses Ortes oder dem irgend eines deiner Nachfolger soll keiner dort durch irgendwelche Arglist der Erschleichung oder Gewaltsanwendung eingesetzt werden, es sei denn, die Brüder hätten ihn in gemeinsamen Einverständnis oder die besser beratene Mehrheit der Brüder hätte ihn nach dem Willen Gottes und der Regel des hl. Benedikt zur Wahl vorgesehen. Da wir euren Frieden und eure Ruhe in väterlicher Sorge für die Zukunft uns angelegen sein lassen wollen, verbieten wir mit apostolischer Machtvollkommenheit, dass innerhalb der Zäunung eurer Orte oder Grossbetriebe einer es wage, einen Raub oder Diebstahl auszuführen, Feuer zu legen, Blut zu vergiessen, einen Menschen fre- velhafterweise zu ergreifen oder zu töten oder Gewalt zu gebrauchen. Ausserdem bestätigen wir euch alle Freiheiten und Freiungen, die eurem Kloster von Unseren Vorfahren den römischen Päpsten gewährt worden sind, ebenso auch die Freiheit und die Freiungen von welt- lichen Abgaben, die euch von Königen und Fürsten oder anderen Gläubigen vernünftigerweise zugebilligt worden sind, kraft apostoli- scher Autorität und festigen sie durch das Privileg dieses Schreibens. Wir setzen also fest, dass es keinem Menschen gestattet ist, das vor- genannte Kloster frevlerischerweise zu beunruhigen oder seine Be-
	        

Nutzerhinweis

Sehr geehrte Benutzerin, sehr geehrter Benutzer,

aufgrund der aktuellen Entwicklungen in der Webtechnologie, die im Goobi viewer verwendet wird, unterstützt die Software den von Ihnen verwendeten Browser nicht mehr.

Bitte benutzen Sie einen der folgenden Browser, um diese Seite korrekt darstellen zu können.

Vielen Dank für Ihr Verständnis.