Volltext: Aus den Vorarlberger Archiven

denberg-von sanegäns7, verjehint och offenlich an. diserii brief daz diser kouf vnd'disü sach mit vnserm guten willen vnd günst und mit vnser hant, besehenen, und mit allen / Sachen volfürt ist •.'als ez wol craft vnd maht hat vnd hän sol. vnd dz wir noch vnser erben . da wider niemer tun sond, vnd sü dar an nit sümen .sond mit de- hainen Sachen suß.noch so , dez ze vrkünd./ henken . wir für vns vnd, vnser erben vnser aigen Jnsigel an disen brief: Geben ze v e 11 k"i r c h an . dem . zinstag Jn der pfingstwochen . Jn dem . Jar "do man zalt von cristus gebürt drützehenhundert , vnd sibentzig Jar . dar näh in dem . achtoden Jar — - ' ' Übersetzung. ' Wir Graf Rudolf von Montfort1, Herr zu F e 1 d k i rc h , künden und bekennen öffentlich mit diesem Brief, allen denen, die ihn ansehen oder hören lesen, dass wir mit guter Erwägung nach Rat unserer Verwandten und Erben .zu den Zeiten und Tagen, da wir es gerichtlich ^wohl tun mochten, und besonders wegen des grossen Zu- trauens und der Liebe die wir empfinden gegenüber unseren lieben Getreuen, dem Ammanri, dem Rat, den Bürgern und der ganzen Stadt zu'Feldkirch, auch'wegen grosser Dienste, die sie uns und un-, seren. Vorfahren oft willig getan haben und auch uns und unseren Nachfahren in Zukunft wohl tun mögen und deshalb haben wir den- selben, dem Ammann, dem Rat, den Bürgern und der ganzen Stadt zu F e 1dk i r c h , Reichen und Armen und ihren Nachkommen recht und ordentlich zu kaufen gegeben durch einen dauerhaften Kauf für alle Zeit unseren Wald und unser Tal, das man nennt das Samina- t a 1 
2; und geht dasselbe Tal hinten bis an den Fall3, der die Grenz- mark bildet und den A r 1 ü g e n 
4 heraus bis zur Galmist e.r Mark5 und das Wasser, genannt die -S a m i n a 
2 hinab bis in die III und wie auch die Grate gehen und dasselbe Wasser, genannt . S'a- m i n a 
2, jenseits und diesseits des Wassers, ohne Betrug dasselbe Tal und auch den Wald, mit Niederung und Höhen, mit Steg und, Weg, mit Holz und Feld, mit Stock und Stein, mit Wasen .und Zweig; mit Wonne ünd Weide, mit Wasserflüssen, dazu mit allen berechtigten Nutzungen und Gewohnheiten und mit aller Zubehör, haben wir ihnen und allen ihren Nachkommen recht, ordentlich und ausdrücklich zu kaufen- gegeben, für freies .Eigen, eines dauerhaften Kaufes für alle
	        

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