Volltext: Aus den Vorarlberger Archiven

— 148 — .Liechtenstein (1923) S. 207; Vinter, Burgen u. Edelsitze Vbgs. u. Liechtensteins (1925) S. 185, 210 ff.; Müller, Zur Geschichte, d. spätmittelalterl. Bergbaues im Montafon, Vierteljahrsschrift f. Gesch. u. Landeskunde Vbgs. (1925) S. 33 ff.; Diebolder, Graf Hartmann III. v. Werdenberg-Sargans, der, erste Graf von Vaduz, Jahrbuch d. Hist. Vereins f. d. Fürstentum Liechtenstein 1939, S. 55 (hielt das Original für verloren); Ritter, Die Brandisischen Freiheiten, Jahrbuch d. Hist. Vereins f . d. Fürstentum Liechtenstein 1943,. S. 32. Bedeutung: Die Urkunde ist eine der wichtigsten in der Geschichte der Vaduzer Grafen, da sie bald nach der Abgrenzung einer eigenen Herrschaft Vaduz (1342) auch die zweite zu Vaduz gehörige Herrschaft Sonnenberg im Walgau umschrieb. Die Urkunde wurde daher vollinhaltlich wiedergegeben. 1 Rudolf IV. von Sargans f um 1362. ' . • . t 
2 Albrecht T. von Werdenberg-Heiligenberg der Ältere f um 1365. - ' . 3 HartmannsJII. (f 1354) Söhne: Rudolf (f 1367), Heinrich (f.1397), Hartmann IV ( f 1416). 4 Einwanderer. 5 Bucyens nach Sander, Der Streit der Montafoner mit den Sonnen- bergern' um den Besitz der Ortschaft Stallehr (1897), besonders S. 49 bereits 1578 unsicher, wahrscheinlich' nahe der Alfenzmündung 'in . die III. . . 6 Prätigau. 7 Dalaas, Klostertal. 8 Galmist bei Tisis, Grenzpunkt gegen die Herrschaft Schellenberg. 9 S. darüber Ulmer, Burgen u. Edelsitze Vbgs. u. Liechtensteins, S. 578. 10 Werdenberg, Schweizer Rheintal. 11 Bürs, Walgau.- ' ' ; 12 Die sogenannten Hof jünger 'des Montafons und Walgaus, gerichtsbar ' ' • nach dem Hof, später Kloster St. Peter bei Bludenz. . 13 Freie, später noch ein Hauptbestandteil der .Montafoner Bevölkerung. : 14 Hinweis auf die Abgabe des Vogelmolkens. ,82. - 
, Feldkirch, 1356 Mai 1 Die Gebrüder Hermann und Hans von Sultzberg1 be- kennen, dass sie mit. dem «Edelen herren Grauen Rudolf en von Sang ans2 vnd mit sines Brüder säligen Grauen Hartmans kinden»3 über alle Forderungen, die sie an diese hatten, besonders'
	        

Nutzerhinweis

Sehr geehrte Benutzerin, sehr geehrter Benutzer,

aufgrund der aktuellen Entwicklungen in der Webtechnologie, die im Goobi viewer verwendet wird, unterstützt die Software den von Ihnen verwendeten Browser nicht mehr.

Bitte benutzen Sie einen der folgenden Browser, um diese Seite korrekt darstellen zu können.

Vielen Dank für Ihr Verständnis.