Volltext: Aus den Vorarlberger Archiven

— 145 — Gericht sitzt; und was sie da schuldig werden durch das Gerichts- urteil, das da erteilt wird, darin sollen sie die vorgenannten Graf Hartmanns Kinder3 und ihre Erben, noch deren' Amtleute nicht hindern noch davor schützen, da sie über die Egge9 in das Gericht gehören, es wäre denn, dass einer der vorgenannten Bergleute, die zu D a 1 a a s 
7 sitzen, an einem andern als seinem Genossen Busse oder Geldstrafe verschuldete, der soll es büssen dem Gericht, vor dem es geschieht. Es ist auch beredet wegen Geleit, welcher ehrbare Mann oder wer er ist, Edel, Unedel\ oder Kaufmann, der mein des obge- narinten Grafen Alb rechts2 oder, in meiner Erben Festungen kommen, es sei nach Rheineck oder nach B 1 u de n z mit Han- delsware oder ohne und Geleit begehren, die soll und mag ich-, meine Erben, unsere Amtleute oder unsere Boten von unsertwegen von den vorgenannten1 zwei Festungen von einer zu der andern geleiten und nicht weiter, da es Grafen Hartmanns Kinder3 oder ihrer Erben Geleit berührt. Ich vorgenannter Graf Albrecht2, meine'Erben und meine Boten sollen und mögen auch reitende und gehende Leute, es seien Kriegsleute, Kaufleute oder andere, die denn Handelsware zu- gleich nicht mit ihnen führten, ohne allen Betrug geleiten von Wer denberg10 bis zur Fähre am R he in , die' zu Werdenberg10 gehört und von der Fähre nach Werdenberg10. Wäre es auch, dass die vorgenannten Grafen Hartmanns Kinder3, Erben, Amtleute oder Boten mit Kriegsleuten, Kaufleuten oder mit anderen Leuten, wer'die wären oder mit Handelsware nach Bludenz in die .Stadt mit ihrem Geleit kämen, so haben sie Gewalt, alle die Zeit, solang das' Geleit bei ihnen, ist, dass sie sie geleiten, wohin sie wollen. Wer auch in die Stadt nach B 1 u d e n z kommt-mit Geleit oder ohne Geleit, von welcher der beiden Herrschaften er Geleites begehrt, der soll und mag ihn von dannen geleiten, wie es oben über das Geleit geschrieben steht und bestimmt ist. Ich, der vorgenannte Graf Älbrecht von Werdenberg2 und meine Erben sollen auch einen Weg haben unter der Stadt.oder ob der Stadt zu Bludenz, an welcher von beiden Seiten wir wollen, den man reiten und gehen möge ohne Hin- terlist. Es soll auch der Eisenberg zu B ü r s 
11 mit allen. Rechten und Zugehörungen der-vorgenannten Grafen Hartmanns Kinder3 und- ihrer Erben sein. Dann soll weder ich oftgenannter Graf Albrecht2 noch meine Erben mit der Jagd im Walgau nichts zu schaffen haben. Es ist beredet, dass ich obgenannter Graf A l'b r e c h t 
2 und
	        

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