Volltext: Aus den Vorarlberger Archiven

- 11 — 3 heule Klostertal, mit Klöslerle am Arlberg. Der Name stammt vom Johanniterhospiz. Stuben (= Wärmestube) mit der allen Marienkqpelle gehörte zur Gemeinde Klösterle. 4 Die hier angegebene Begrenzung eines Gebietes, in dem über Schen- kungen an die Johanniter verfügt wird, ist sehr bemerkenswert. Es handelt sich aber nicht, wie Helbok, Regesten S. 172, Anm. 7 (zu Regest n. 351) vermutet, um die Umgrenzung des Herrschaftsgebietes Graf Hugos I., da ja einerseits auch das ganze Bistum Chur dazugehört, Hugos Besitzungen andererseits weit über die Bregenzer Klause hinaus- reichten. Auch ist ja ausdrücklich der König Friedrich selbst beteiligt. Es handelt sich vielmehr um das Fortleben des alten Rätien im land- läufigen Bewusstsein des Mittelalters. (Vergl. dazu auch Bilgeri, Bre- genz, eine siedlungsgeschichtliche Untersuchung, S. 21). Eine Parallele dazu ist die Umgrenzung des Bereiches, in dem Bischof Hartmann IV. von Werdenberg-Sargans zu Vaduz im Jahre 1392 (Vergl. Diebolder, Hartmann IV. etc. im Jahrbuch d. Hist. Vereins f. d. Fürstentum Liechtenstein 1937, S. 110) laut Vertrag vom 24. Juli für Österreich samt seinen Dienstleuten auf eigene Kosten in den Krieg ziehen soll: innerhalb des Bistums und bis zum Boden- und Walensee. Auswärts soll es auf Kosten der Herzoge von Österreich geschehen. Das Aus- ziehen auf eigene Kosten ist im mittelalterlichen Rechtsbrauch stets nur auf das eigene «Land» (nicht die eigene Landesherrschaft oder Grafschaft) bezogen. 
- 2. Lyon, 1248 Mai 19. Papst Innozenz IV. verkündet dem Bischof Heinrich von Konstanz, dass er auf briefliche Bitten der edlen Frau Gräfin Giern en.ta von S a r g a n s («nobilis mulieris demente comitisse de Sanegans») und ihrer Blutsverwandten, der Grafen Hart mann des Älteren und Jüngeren von Ky b ur g («H. et H. comitum de Kiburg») sowie des Klosters zu B r e g e n z der Krankenhaus- stiftung dieses Klosters die Kirche zu B r e g en z einverleibt habe. Zwei Originale im Vorarlberger Landesarchiv Bregenz (derzeit nur Plattenphotos vorhanden). — Insert in der Ratifikation durch Bischof Eberhard von Konstanz vom Jahre 1251, im Vorarlberger Landesarchiv (Helbok, Regesten v. Vbg. u. Liechtenstein n. 
451). — Beglaubigte Abschrift im General-Landes- archiv Stuttgart. — Beide Originale mit Bleibulle. — Kanzleivermerk auf der Plica 1. : ]. v. V.
	        

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