Volltext: Die parlamentarische Kontrolle über die Regierung im Fürstentum Liechtenstein

kommissionen). Dass eine Interessenvertretung von den Verbänden wahr­ genommen wird, erscheint grundsätzlich legitim und notwendig.40 Auf­ grund ihres Sachverstandes nehmen sie Einfluss auf die hoheitlichen Ent­ scheidungsträger und liefern ihnen Entscheidungshilfen.41 Werden in diesen Verhandlungen die wesentlichen politischen Entscheidungen getroffen, spricht man vom «Verbändestaat», von einem «von Wirtschafts- und Ver­ bandsinteressen bestimmten Staat»42. Dieser leidet unter Demokratiedefizi­ ten, da die Verhandlungen unter Ausschluss der Öffentlichkeit erfolgen und er auf funktionaler statt territorialer Repräsentation beruht.43 Über das Verhältnis von parlamentarischem und neokorporatistischem Kreislauf in Liechtenstein etwas aussagen zu können, ist schwierig: domi­ niert eines der Strukturmuster oder ergänzen sie sich gegenseitig? Manches spricht für eine symbiotische Verknüpfung beider Prinzipien. Das Netz­ werk der informellen Beziehungen und Rollenkumulationen ist im Klein­ staat derart intensiv, dass anstelle der Konkurrenz der Kreisläufe deren Inte­ gration tritt.44 Die ausgeprägte personelle Verflechtung von Parteien, Vertre­ tern von Partikularinteressen, Regierung, Verwaltung und Parlament führt, verstärkt durch das System der Ko-Opposition, wohl zu vor- und ausser- parlamentarischen Entscheidungsverfahren, ohne aber den Landtag völlig auszuschalten. BATLINER45 stellt zudem fest, dass der Verbandseinfluss in der Regel besonnen und gemässigt ausgeübt werde. Die grosse Akzeptanz der staatlichen Entscheidungen mag darauf zurückzuführen sein, dass die meisten der politischen Interessen eben an diesem informellen Entschei­ dungsverfahren beteiligt sind und sie in Partei, Fraktion, Landtag und Regierung aufeinander stossen, sich artikulieren können, sich gegenseitig aber auch hemmen. c) Presse Artikel 40 der Verfassung (Meinungsäusserungsfreiheit) bildet die Rechts­ grundlage des Pressewesens: 40 FRIESENHAHN, 28. 41 Vgl, NEIDHART, 311; SCHEUNER, Kontrolle, 72 ff.; SCHEUNER, Prinzip, 243. 42 KLÖTI, Neokorporatismus, IH. 43 KLÖTT, Neokorporatismus, V. 44 Besonders häufig zu beobachten waren Verbandsvertreter (Industrie- und Handelskam­ mer, Arbeitnehmerverband, Gewerbegenossenschaft) mit Abgeordneten-Mandat und Mitarbeiter von Grossbetrieben, die Einsitz im Landtag oder gar der Regierung nahmen. 45 BATLINER, Probleme, 184; g.M. die Mehrheit der befragten Abgeordneten. 100
	        

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