Volltext: Die parlamentarische Kontrolle über die Regierung im Fürstentum Liechtenstein

noch mehr Monaten in Anspruch genommen». Die Folge ist eine chro­ nische Zeitnot.100 Die Arbeit als Abgeordneter erfolgt weitgehend ehrenamtlich, d.h. ohne volle 
Entschädigung. «Die Mitglieder des Landtages erhalten für die Teil­ nahme an Landtags- und Landtagskommissionssitzungen und an Land­ tagsdelegationen für ihre Vorbereitungsarbeit und für allgemeine Aufwen­ dungen in Ausübung ihres Mandates eine Entschädigung.»101 Diese setzt sich zusammen aus einem Sitzungsgeld von Fr. 200.- pro ganzer Tag (Fr. 140.- für einen halben Tag), einer Jahrespauschale für Vorbereitungs­ arbeiten und allgemeine Unkosten von Fr. 5000.- (stellvertretende Abge­ ordnete Fr. 2500.-) sowie einer Fahrkostenentschädigung von Fr. -.50 pro Autokilometer. Der Landtagspräsident bezieht eine Repräsentationszulage von Fr. 10 000.-, der Landtagsvizepräsident eine solche von Fr. 5000.-. Für die Entschädigung der Mitglieder des Landtages für ihre Auslandstätigkeit bestehen spezielle Regelungen.102 Ein Abgeordneter erreicht im Durch­ schnitt ein Einkommen von ca. Fr. 10 000.- Dem Land entstehen für Tag­ gelder und Entschädigungen insgesamt Kosten von Fr. 212 000.-.103 Der einzelne Abgeordnete ist zweifellos bereit, im Interesse des Landes Opfer zu bringen. Der Prestigegewinn bedeutet dafür eine gewisse Kom­ pensation.104 Die Diskrepanz zwischen der zeitlichen Belastung und der geringen Entschädigung ist indessen so gross geworden, dass sie «mittelbar wie ein finanzieller Ausschlussmechanismus»105 wirkt und die 
Rekrutie­ rungsbasis schmälert.106 Mancher für ein Parlamentsmandat befähigte Bürger sieht sich vor der Alternative, das Mandat bloss mit minimalem Zeitauf­ 100 Unter besonderer Arbeitslast leiden anscheinend die Vertreter bei den EFTA-Parlamenta- riertreffen und die Mitglieder der Delegation beim Europarat. Der Delegationsleiter ist ungefähr ein halbes Jahr mit diesen Aufgaben beschäftigt (Abg. Franz Beck zeichnete für das Jahr 1983 5 Halbtage und 110 Ganztage auf; LT Prot 84 II 381), was nebenamtlich kaum mehr zu bewältigen ist. (Ein früherer Delegationsleiter, Abg. Gerard Batliner, betonte, er könne seinem privaten Beruf kaum mehr nachkommen; LT Prot 84 II 382.) Die Belastung ist so gross, dass nur noch wenige Abgeordnete bereit sind, diese Verpflich­ tung zu übernehmen. Verschiedentlich wurde darauf hingewiesen, dass der Landtag hier vor einem ungelösten Problem stehe. 101 Art. 1 des Gesetzes über die Bezüge der Mit glieder des Landtages vom 17.12.1981, LGBl 1982 Nr. 22. 102 Art 5-12, LGBl 1982 Nr. 22. 103 Landesrechnung 1987. 104 RIKLIN, Entwurf, 196. 105 RIKLIN, Entwurf, 197. 106 Vgl. BATLINER, Parlament, 74; Befragung; RIKLIN, Entwurf, 128. 59
	        

Nutzerhinweis

Sehr geehrte Benutzerin, sehr geehrter Benutzer,

aufgrund der aktuellen Entwicklungen in der Webtechnologie, die im Goobi viewer verwendet wird, unterstützt die Software den von Ihnen verwendeten Browser nicht mehr.

Bitte benutzen Sie einen der folgenden Browser, um diese Seite korrekt darstellen zu können.

Vielen Dank für Ihr Verständnis.