Volltext: Die parlamentarische Kontrolle über die Regierung im Fürstentum Liechtenstein

eine stärkere Position zu erreichen.77 Gemäss § 16 Abs. 1 GOLT bedarf es zur 
Bildung einer Fraktion mindestens dreier Abgeordneter. Der Vertreter der Fraktion (Fraktionssprecher) hat Anspruch darauf, vom Landtagspräsi­ denten vor der Fesdegung der Tagesordnung angehört zu werden. In der Regel informiert der Landtagspräsident nur den Fraktionssprecher der VU, während die FBP-Fraktion durch den Regierungschef-Stellvertreter orien­ tiert wird.78 Vor jeder Landtagssitzung finden eine bis drei, in der Regel zwei 
Frak­ tionssitzungen von ca. 3 Stunden Dauer statt. Nebst den Abgeordneten und den stellvertretenden Abgeordneten79 sind alle Regierungsmitglieder der entsprechenden Partei mit ihren engsten Mitarbeitern anwesend und auch die Parteipresse ist vertreten. Bei der FBP nimmt zusätzlich der Parteipräsi­ dent als Beobachter an den Sitzungen teil. Spezielle Fraktionssitzungen werden zur Vorbereitung der Sitzungsperioden im Frühjahr und im Herbst und bei besonderem Bedarf (z.B. Budget) abgehalten. In den Fraktionssitzungen sind die Regierungsmitglieder die bedeutend­ sten Informationslieferanten.80 Beschlüsse des Landesvorstandes der Partei oder Berichte von fraktionsinternen Arbeitsgruppen können ebenfalls Ent­ scheidungsgrundlagen liefern. Die Regierungsmitglieder referieren jeweils über die Vorlagen aus den eigenen Ressorts sowie über jene aus den Res­ sorts des politischen Gegners und beantworten Fragen. Die daran anschliessende 
Diskussion wurde als lebendig, kritisch und wesentlich geschildert.81 In diesen Sitzungen findet die eigentliche Meinungsbildung statt und es werden die Eingaben (Interpellationen, Postulate, Motionen, Initiativen und meistens auch die Anfragen) vorbesprochen und auf ihre Vor- und Nachteile geprüft. Meinungsverschiedenheiten zwischen Abge­ ordneten und Regierungsräten werden ausgetragen und es findet hier eine Kontrolle gegenüber den eigenen Regierungsmitgliedern statt. Ist die Frak­ tion in einer Angelegenheit einer Meinung, dann übernimmt der Sprecher die Vertretung der Vorlage im Plenum. Da im Kreis der Fraktion die «Ecken der Vorlagen abgeschliffen», der Ausgang der Landtagssitzung vor­ 77 Vgl. ROTER Karlheinz, Aktuelle Fragen, 8; RUTSCHKE, 25. 78 Befragung. 79 Die stellvertretenden Abgeordneten werden zwar stets eingeladen, nehmen aber an den Sitzungen in sehr unterschiedlichem Masse teil. 80 Befragung. 81 Befragung. 54
	        

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