Volltext: Die parlamentarische Kontrolle über die Regierung im Fürstentum Liechtenstein

Als stellvertretende Abgeordnete wurden eingesetzt Karlheinz Oehri in: 13 Sitzungen Anton Hoop in: 13 Sitzungen - Die Gründe für den Stellvertreter-Einsatz Der Einsatz der Stellvertreter ist auf verschiedene Motive zurückzufüh­ ren.30 In der Vergangenheit wurde die Überlastung des Landtags als Haupt­ grund genannt. Durch die stellvertretenden Abgeordneten konnte die Arbeitskapazität wesentlich erhöht werden.31 Zweitens lassen sich Abge­ ordnete ersetzen, wenn sie in einer Frage die Meinung der Fraktion nicht teilen können. Durch die Auswechslung können sie sich einer Stellung­ nahme enthalten, sie provozieren die Fraktion nicht und diese kann mit geschlossenen Reihen auftreten. Drittens schliesslich dienen die Stellvertre­ ter zur Sicherung der Mehrheit. Bei den zur Zeit fast gleich grossen Fraktio­ nen könnte schon die Abwesenheit von zwei Abgeordneten das Kräftever­ hältnis umkehren.32 - Problematik Der häufige Einsatz von stellvertretenden Abgeordneten blieb nicht unwi­ dersprochen. Verfassungsrechtliche Bedenken äussern BATLINER33 u.a. Insbesondere wird ausgeführt, dass die Verfassung einen Stellvertreter­ 30 Ungelöst ist seit der Schaffung der Geschäftsordnung im Jahre 1968 die Frage, wer einen Stellvertreter zur Sitzung einladen soll. Der Abg. Emst Büchel wies daraufhin, dass gemäss der Verfassung nur der Landtagspräsident die Befugnis habe, einzuladen, nicht aber eine Fraktion. Diese könne höchstens den Stellvertreter benennen, einladen aber «tut in Gottes Namen der Präsident und nicht die Fraktion» (LT Prot 68 I 26). In einem förmlichen Sinne könnten stets alle Stellvertreter durch Zusendung der als «Einla­ dung» formulierten Traktandenliste als eingeladen betrachtet werden. In der Praxis spielt der Fraktionsführer die Rolle eines «Whips» (Einpeitscher). Er sorgt fiir die Anwesenheit und regelt den Stellvertretereinsatz. 31 Vgl. die Ausführungen des Abg. Noldi Frommelt, 23.6.1981, LT Prot 81 I 263; Abg. Armin Meier, 4.7.1985, LT Prot 85 HI 752; Abg. Georg Gstöhl, LT Prot 85 HI 742; Abg. Alfons Schädler, LT Prot 85 III 758; Erweiterung des liechtensteinischen Parlaments? in: NZZ v. 19.1.1988; BATLINER, Parlament, 67, 71 Anm. 140; Befragung. 32 Auch in einem solchen Fall erschiene es allerdings unwahrscheinlich, dass die neue, vor­ übergehende Mehrheit diese Situation ausnützen würde: einerseits könnte die in die Min­ derheit versetzte Fraktion den Landtag aufgrund von Art. 58 LV «sprengen» und damit beschlussunfahig machen, anderseits wäre ein solches Verhalten zweifellos geeignet, die Koalition auseinanderbrechen zu lassen. 33 BATLINER, Parlament, 62 ff.; Befragung. 45
	        

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