Volltext: Die parlamentarische Kontrolle über die Regierung im Fürstentum Liechtenstein

den Ausnahmefällen, in welchen ausserordentliche Diskussionen stattfin­ den12, Zusatzberichte angefordert13, Empfehlungen abgegeben" oder von Seiten der Regierung Änderungsanträge gestellt werden, wird dies in kur­ zer Form ins Protokoll aufgenommen. Dasselbe gilt, wenn die Kommission einmal ausdrückliche Kritik übt.15 Die Stimmenverhältnisse in der Kommission sind aufgrund der Proto­ kolle nicht immer genau eruierbar. Gelegentlich werden Stimmenthaltun­ gen und Gegenstimmen aufgeführt, in andern Fällen bloss festgehalten: «Dem Antrag wird mehrheitlich zugestimmt.» In der Untersuchungs­ periode wurde kein Fall festgestellt, in welchem die FiKo einen Antrag der Regierung abgelehnt hätte. Das ausgefertigte Beschlussprotokoll wird den Kommissionsmitgliedern aus Zeitgründen nicht mehr zur Genehmigung vorgelegt, sondern vom Prä­ sidenten direkt an alle Abgeordneten sowie an den Regierungschef und den Regierungschef-Stellvertreter versandt. § 57 GOLT eröffnet der FiKo die Möglichkeit, sich m Ausschüsse tm glie­ dern und ihnen spezielle Aufträge zu erteilen. Von dieser Befugnis wurde zwischen 1978 und 1985 nie Gebrauch gemacht. Im Zusammenhang mit der Anregung, die Vorberatung der Landesrechnung an die FiKo zu über­ tragen, könnte die Arbeit in Unterausschüssen jedoch empfehlenswert werden. Denkbar wäre, in zwei Subkommissionen je die Hälfte der Res­ sorts kontrollieren zu lassen. In einer anschliessenden Plenarsitzung der FiKo hätten die Unterausschüsse über die Ergebnisse ihrer Arbeiten zu referieren und die Gesamtkommission würde eine Stellungnahme zuhan­ den des Landtags beschliessen und allenfalls Empfehlungen abgeben, wie sich die Regierung in Zukunft verhalten möge.16 12 In solchen Fällen finden sich im Protokoll Formulierungen wie: «Es wird die Meinung ver­ treten, dass...» (FiKo-Prot v. 3.10.1983) oder: «Die Kommission diskutiert auch...» (FiKo-Prot v. 27.6.1983). 13 Z.B. FiKo-Prot v. 27.6.1983. 14 Z.B. FiKo-Prot v. 29.11.1984. 15 In Einzelfällen übte die FiKo deutliche Kritik; so in der Sitzung vom 20.6.1984 betr. eine Vorlage zur Erhöhung des Stiftungsvermögens der Fürst Franz Josef von Liechtenstein Stiftung: «Es erscheint der Kommissionsmehrheit nach wie vor als unbefriedigend, dass es offenbar nicht möglich ist, anhand konkreter Projekte den beantragten grösseren Mittelbe­ darf nachzuweisen.» Vgl. auch die Kritik an den zur Verfügung gestellten Unterlagen in der Sitzung vom 24.6.1985. 16 Vgl. das Verfahren in der Schweiz, StenBul 1986/576. 327
	        

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