Volltext: Die parlamentarische Kontrolle über die Regierung im Fürstentum Liechtenstein

Kosten des Projektes als sehr hoch. Sie forderte von der Regierung Abklä­ rungen, ob ins Gewicht fallende Einsparungen gemacht werden könnten und beauftragte sie, darüber Bericht zu erstatten. (Der am 23.10.1985 vor­ gelegte Ergänzungsbericht9 vermochte allerdings keine nennenswerten Sparmöglichkeiten aufzuzeigen.) Die Wirkung der beiden Informationsinstrumente «Frage» und «Zusatzbericht» wird beeinträchtigt durch die zeitliche Festsetzung derKKo- Sitzung: Sie wird regelmässig zwei Tage vor der Landtagssitzung abgehal­ ten.10 Diese Kurzfristigkeit hat zur Folge, dass die Regierung ihre Antwor­ ten auf Fragen und ihre zusätzlichen Auskünfte und Berichte nicht mehr der Kommission einreichen kann. Die FiKo akzeptierte in mehreren Fällen, dass die gewünschten Auskünfte anlässlich der nächsten öffentlichen Land­ tagssitzung erteilt wurden: Bei der Behandlung eines Verpflichtungskredites für den Ausbau der Datenverarbeitungsanlage in der Landesverwaltung und die Schaffung der Stelle eines 
EDV-Mitarbeiters in der FiKo-Sitzung vom 27.6.1983 ersuchte die Kommission die Regierung, «bis zur Landtags­ sitzung vom 29.6.1983 den Tätigkeits- und Zuständigkeits-Bereich des neuen Mitarbeiters genauer zu umschreiben...» (Hervorhebung v. Verf.). Auch bei der Behandlung des Verpflichtungskredites betr. Dotationskapital und Vorfinanzierungsdarlehen für die Liechtensteinische Gasversorgung von 27,9 Mio. Fr. ging die Regierung erst in der Plenarsitzung auf elf in der Kommission gestellte Fragen ein.11 Dieses Vorgehen hat den Nachteil, dass die geforderten Antworten nicht mehr Eingang finden können in Bericht und Antrag der Kommission an den Landtag; der Kredit gelangt «zu früh», d. h. vor Abschluss der eigentlichen Kommissionsarbeit, ins Plenum. Von der Möglichkeit, dem Landtag Antrag auf Verschiebung des Traktandums zu stellen, d. h. dessen Absetzung von der Tagesordnung zu fordern, hat die FiKo im Untersuchungszeitraum nie Gebrauch gemacht. «Die Finanzkommission hat ihre Berichte und Anträge dem Landtag lau­ fend einzureichen» (§ 55 Abs. 3 GOLT). Von den Sitzungen der FiKo wird nur ein Beschlussprotokoll verfasst. Protokollführer ist der Kommissions­ präsident selber. Bei der grossen Mehrheit der Traktanden erscheint im Pro­ tokoll ausschliesslich der Satz: «Dem Antrag wird einhellig zugestimmt.» In 9 LT Prot 85 IV 845. 10 Der Landtag kommt jeweils am Mittwoch zusammen. Die FiKo tagt üblicherweise am Montag davor, um 11.00 Uhr. 11 Landtagssitzung vom 3.7.1985. 326
	        

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