Volltext: Die parlamentarische Kontrolle über die Regierung im Fürstentum Liechtenstein

werden. Von dieser Möglichkeit hat er in seiner Sitzung vom 23.10.1985 Gebrauch gemacht. Im Zusammenhang mit der Überflutung von Keller­ räumen im Liechtensteinischen Gymnasium am 9.6.1985 beauftragte er die GPK, «die genauen Umstände, die zur Überschwemmung des Raumes geführt haben, in welchem die Kulturgüter gelagert waren, abzuklären». Die GPK hielt in der Folge sieben Sitzungen in dieser Angelegenheit ab, sichtete umfangreiches Aktenmaterial, nahm Befragungen und einen Augenschein vor und erstattete am 19.12.1985 dem Landtag einen Zwi­ schenbericht. Dieser Bericht wurde von den befragten Abgeordneten als fundiert und gut beurteilt. Ein Schlussbericht konnte zu diesem Zeitpunkt noch nicht vorgelegt werden, da der Bericht der Eidgenössischen Material- prüfungs- und Versuchsanstalt und die versicherungstechnischen Abklä­ rungen noch ausstanden. Die im Jahre 1986 neugewählte GPK wurde vom Landtag nicht ausdrücklich mit der Fortführung der Untersuchung beauf­ tragt. Dennoch betrachtete sich die amtierende GPK als gehalten, nach Ein­ gehen der gewünschten Informationen von Seiten der Regierung einen Schlussbericht an den Landtag zu erstatten.31 Die Kommission ist zur schriftlichen Berichterstattung an den Landtag verpflichtet (§ 58 Abs. 1 GOLT). Über die Ergebnisse durchgeführter Kon­ trollen hat sie «laufend» zu berichten, insbesondere aber anlässlich der Behandlung des Rechenschaftsberichts und der Landesrechnung. Wenn die Umstände es rechtfertigen, kann sie dem Landtag besondere Berichte erstatten (Art. 6 VwKG). Ausser beim Rechenschaftsbericht und der Lan­ desrechnung unterliegt die Berichterstattung der GPK keinen Fristen. Mit der Erteilung spezieller Aufträge könnte der Landtag allerdings auch bestimmen, bis wann die Kommission ihre Arbeit abzuschliessen hätte.32 Die Art der Behandlung der Berichte im Landtag wurde von mehreren Abgeordneten als unbefriedigend empfunden. Die Protokolle der GPK werden den Abgeordneten (ebenso den stellvertretenden Abgeordneten und den Regierungsmitgliedern) zugesandt. Traktandiert werden sie in der Regel nicht. In der Landtagssitzung vom 17.11.1982 wurde die Frage auf­ geworfen, ob die Protokolle und Berichte der Geschäftsprüfungskommis­ sion nicht regelmässig auf die Tagesordnung gesetzt werden sollten. Abg. Noldi Frommelt wies darauf hin, dass die Arbeit der GPK aufgewertet 31 Befragung, Abg. Alfons Schädler. Dieser «Schlussbericht» wurde in Form einer abschlies­ senden Zusammenfassung im Protokoll der GPK-Sitzung vom 11.1.1989 erstattet 32 Vgl. RUTSCHKE, 62 ff. 312
	        

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